Im Januar und Februar dieses Jahres nahm ich mir die Zeit, die Onleihe zu testen – das Ergebnis war alles andere als erfreulich. An den Hauptkritikpunkten hat sich nichts geändert. Das Medienangebot ist, wie die Neuerwerbungen in Düsseldorf 2008 zeigen, nach wie vor wenig attraktiv. Die Erreichbarkeit der Seite ist vor allem an den Wochenenden nicht immer sichergestellt. Für ein E-Book (eine vier Jahre alte Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten mit WORD) musste ich mir ein Update von Adobe Digital Editions herunterladen. Eine Kurzeinführung in Google Analytics auf 17 Seiten von eload24 GmbH ist einfach nur Beschiss: sie bietet eigentlich nichts, was man als Geld wert bezeichnen kann. Diejenigen Bibliotheksdirektoren, die dieses Produkt gekauft haben, würden wohl auch die Flatrate von eload24 (36 Euro für 6 Monate für 567 E-Books) kaufen. Wär ja nicht ihr Geld. Ums deutlich zu sagen: Die Onleihe ist eine grandiose Möglichkeit, um den Steuerzahler abzuzocken. Dass Ã?ffentliche Bibliotheken auf einen solchen Nepp hereinfallen, ist mehr als befremdlich.
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Gestern konnte ich nichts ausleihen, da die Ausleihe nicht erreichbar war, und heute war natürlich das ins Auge gefasste Hörbuch schon wieder weg. Beim Stöbern nach Ersatz stöÃ?t man wieder auf inakzeptable ErschlieÃ?ungsleistungen. Als ob es ein Ding der Unmöglichkeit wäre, bei einem 60-Minuten-Hörbuch alle vier (in Zahlen: 4) Texte mit Titel aufzulisten! Wieso muss man im WWW recherchieren, um die Texte herauszufinden? (”Das hinreiÃ?ende Märchen â??Die Nachtigall und die Roseâ? von Oscar Wilde, das von unerfüllter Liebe handelt, interpretiert Uwe Friedrichsen furios. Voller Ã?berraschungen hingegen steckt â??Kleiner Scherzâ? von Anton Čechov – gelesen von Walter Sittler. Marie Luise Kaschnitz erzählt in â??Eisbärenâ? vom Wunder der Liebe, geheimnisvoll vorgetragen von Sophie von Kessel. In â??Eine schöne Däninâ? von Kurt Tucholsky schlieÃ?lich schwärmt Rolf Zacher von selbiger.”)
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Bezeichnenderweise hat Herr Behrens in seinen Kommentaren zu Onleihe, einfach nur ätzend (22) allen Kritikern vergleichsweise detailliert geantwortet, nur nicht der fundierten und schlüssigen Widerlegung seiner Argumente durch Bernd-Christoph Kämper, der sich als sehr kundiger Musikliebhaber geoutet hat. Netbib-Teammitglied BCK habe ich daher gebeten, zu einer von mir ausgeliehenen Onleihe-Datei (The Best of Handel) Stellung zu nehmen. Was mir schon an einer anderen Klassik-Datei der Onleihe aufgefallen war, bestätigte sich beim Anhören der Händel-Datei: Es sind eklatante Störgeräusche zu vernehmen, und zwar nach den Feststellungen von BCK betreffen sie alle Tracks bis auf Nr. 1 (mit der “Hörprobe”), 2, 4 und 5. Sie setzen jeweils in Sekunde 5 ein und halten im Schnitt eine halbe Minute an, wobei es am Anfang tüchtig “bratzelt”. Anders als bei der Onleihe kann man beim Free Preview der Naxos Music Library jeden Track anhören (insgesamt 15 Minuten) – hier treten die Störgeräusche nicht auf! Nun zum Inhalt: Bei einer “Best of Handel”-Sammlung wird der Musikbibliothekar hohe MaÃ?stäbe anlegen dürfen. BCK urteilt aber: “Was die Capella Istropolitana da abliefert, hat leider nichts mit barocker Aufführungspraxis zu tun. So ähnlich hätte man das bei uns in den 60er, 70er Jahren auch hören können. Solide und routiniert, aber uninspiriert, ohne jede Vitalität. Der Rhythmus wird stur durchgehalten, der Takt “gestampft”, ohne jede Agogik, Retardierungen oder Beschleunigungen, die Musik “atmet” überhaupt nicht. Die langsamen Sätze verströmen gepflegte Langeweile, insbesondere durch die glatte Phrasierung der Violinen. Bei Alexander’s Feast ist die Phrasierung absolut “hölzern”, ebenso bei der Wassermusik. Die Bläser klingen mir zu metallisch (sind halt moderne Instrumente). Das Klangbild der Aufnahmen ist völlig “flach” (man bekommt überhaupt keinen Raumeindruck), der Orchesterklang (moderne Instrumente) ohne die Farbigkeit, die den
barocken Klang auszeichnet. Im Messias – gewohnt bombastisch und das gängige Händel-Klischee bedienend – klingt der Chor z.T. scharf und schrill. “Arrival of the Queen of Sheba” wird als “Hit”, der offenbar in keiner “Best of” fehlen darf, ebenso routiniert wie lieblos runtergenudelt, 0815 eben. Z.B. das Concerto grosso op.3 no.3. Es reicht, zum Vergleich einmal in 3 Tracks mit der “Academy of Ancient Music”
hineinzuhören, (dort Track 9-11) um den Unterschied zu einem guten Alte-Musik-Ensemble zu hören. Wenn man solche Aufnahmen dem Publikum anbietet, gewinnt man keine neuen Begeisterten für Barockmusik oder Händel, das assoziiert eher die
Klischee-Vorstellung von Musikern mit gepuderten Perücken. Eine der wenigen Aufnahmen, die mir gefällt, ist die mit dem Händel
Festival Orchester (Organ Concerto No. 13 in F major, “The Cuckoo & The Nightingale”: Allegro) – das ist sehr gut und spritzig gespielt. Es fehlt mir allerdings auch da an Farbigkeit des Klangs, z.B. vermisse ich eine Differenzierung der Orgelregister (für Kuckuck und Nachtigall). Vgl. z.B. die Aufnahme mit dem English Concert und Trevor Pinnock aus 1983.” BCK steht mit seiner Kritik nicht allein: Matthias Richter (”der Lullist”), Hochschule für bildende Künste in Kassel zu Corelli-Aufnahmen: “Capella Istropolitana” um mal ein besonders schlimmes Beispiel zu nennen. Für Barockmusik sind sie nicht wirklich geeignet, da trieft es nur so und jede Note wird mit breitem Vibrato zugekleistert *schüttel*”. Zu Bach, Musikalisches Opfer: “Die Capella Istropilitana ist ohnehin zum Abgewöhnen, aber das nur nebenbei. Die Aufnahmen hören sich alle an, als seien sie vor 40 Jahren entstanden,
absolut furchtbar im Vergleich zu den HIP Ensembles (HIP = Historically Informed Performance).” Dazu passt dann ja auch gut das Onleihe-Knistern und Knacken …
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“Der Inhaltsanbieter gestattet diese Aktion nicht”. Ausgestattet mit einem nigelnagelneuen Max One MP3-Player (für etwa 80 Euro bei Saturn), der DRM-fähig sein soll, gelingt es natürlich wieder erwarten nicht, die erlaubte Ã?bertragung auf ein mobiles Gerät zu bewerkstelligen – wen wundert das bei einem so rundum unausgegorenen Angebot? Wenn ich die Funktion Synchronisieren des Windows Media Players wähle (niemand kommt auf die Idee, dass Synchronisieren Kopieren heisst, aber man lernt ja dazu …), erhalte ich jene Fehlermeldung. Laut Manual ist der Player DRM-fähig, aber es steht nirgends, ob er den “Microsoft DRM-Standard 10 erfüllt”. Das Handbuch des Players verweist für das Kopieren auf den Player, während die Onleihe-Hilfe auf das Handbuch verweist. (iPod-Besitzer bleiben ja bekanntlich nach wie vor auÃ?en vor, da Apple ein eigenes DRM einsetzt, das von der Onleihe nicht unterstützt. Ob die ausschlieÃ?liche Ausrichtung auf Windows rechtmäÃ?ig ist, müsste überprüft werden.)
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“Ihre Anfrage konnte nicht entgegen genommen werden. Bitte versuchen Sie es später noch einmal!” Da diese unschöne Meldung doch häufiger begegnet, stellt sich die Frage, was es mit der vollmundigen Versprechung eines 24-Stunden-Zugangs auf sich hat …
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Die Düsseldorfer Onleihe verleiht gerade nichts. “Ihre Anfrage konnte nicht entgegen genommen werden. Bitte versuchen Sie es später noch einmal!” Da schauen WIR (hier: Pluralis modestiae) doch einmal auf die Website der Onleihe www.bibliothek-digital.net und stoÃ?en auf eine kleine Galerie denkbar aussagearmer Bilder, die zudem falsch beschriftet sind. Die debil grinsende Familie wird mit dem Etikett “Zugreisende” versehen. Wer schon in kleinen Dingen schludert …
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Dass die Onleihe nach wie vor – trotz aller Bemühungen – keinen barrierefreien Zugang zu den Inhalten für alle (und nicht nur für Nutzer bestimmter Betriebssysteme und Software) bietet, kann nicht bestritten werden. So gelang es mir nicht, eine Mediendatei auf meinem etwas älteren Notebook zu nutzen, da sich dort der Windows Mediaplayer 11 nicht installieren lieÃ?. Die Angebote z.B. der nordrhein-westfälischen Bibliotheken, die Anbieter und nicht etwa Vermittler sind, haben sich aber an die gesetzlichen Vorgaben für Barrierefreiheit zwingend zu halten (vor allem an die Verordnung von 2004, die auch für die Gemeinden gilt). VerstöÃ?e gegen die Barrierefreiheit könnten auch von Mitbewerbern abgemahnt werden, da der Verzicht auf gesetzestreues Verhalten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft.
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Die Onleihe wird von der Stadtbibliothek Neuss angeboten, deren Verhältnis zu den Benutzern nach Satzung (gültig ab 1.1.2008) öffentlichrechtlicher Natur ist. Während in der Benutzungsordnung die Onleihe noch nicht thematisiert wird, lässt die Gebührenordnung erkennen, dass eine Jahresmitgliedschaft mit Nutzung der Downloadangebote der DiViBib für 20 Euro vier Euro teurer werden wird als die normale Erwachsenenmitgliedschaft (einschlieÃ?lich Bücherausleihen ohne Bestseller, DVDs kosten 2 Euro je Ausleihe, ein All-Inclusive-Angebot gibts für happige 110 Euro pro Jahr). Der kostenlose Schnupperzugang ist eindeutig rechtswirdig, da die Leistungen der Stadtbibliothek nur mit einem gültigen Bibliotheksausweis in Anspruch genommen werden dürfen. Da man aber de facto Leistungen der Stadtbibliothek Neuss in Anspruch nimmt, ist nach § 1 Abs. 2 das Benutzungsverhältnis gegeben, das es unter anderem ausschlieÃ?t, ausgeliehene Medien an andere weiterzugeben (§ 5 Abs. 2). Selbstverständlich ist eine solche Satzung nur gültig, wenn sie nicht gegen höherrangiges Recht verstöÃ?t, wozu auch das Gebot der Normenklarheit gehört. Mitarbeiter von juristischen Personen können selbstverständlich die Medien unter sich austauschen ebenso wie Ehepaare und Familien, die einen entsprechenden “Gruppen”-Ausweis nach Gebührenordnung erworben haben. Bleibt das Medium in der Obhut des Ausleihenden, also auf dessen PC, haben aber Dritte darauf Zugriff, wäre das meines Erachtens keine “Weitergabe” im Sinne der Benutzungsordnung. Eine Integration der privatrechtlichen AGB der DiViBib in die öffentlichrechtliche Satzung erfolgt definitiv nicht, sie wäre wohl auch kaum mit den Grundsätzen des öffentlichen Rechts vereinbar. Rechte und Pflichten der Benutzer ergeben sich abschlieÃ?end aus der Satzung, das Anerkenntnis der Benutzungsbedingungen der Onleihe führt daher nicht zu einer rechtlichen Bindung. Will eine Bibliothek privatrechtliche Lizenzbedingungen, die zugleich der Inhaltskontrolle nach dem BGB unterliegenden AGB darstellen, für ihre Benutzer verbindlich machen, so sollte sie zunächst einmal ein verwaltungsrechtliches Gutachten zu der diffizilen Ã?berlagerung privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Aspekte in Auftrag geben. Wenn sie nicht als bloÃ?er Vermittler fungiert, müssen ihr die jeweiligen Lizenzbedingungen/AGB als Verwender zugerechnet werden. (Zum ganzen siehe: Bibliotheksbenutzungsordnungen, 1990). Wenn die Onleihe Teil des Angebots der Stadtbibliothek ist und die Satzung die Rechtsbeziehungen zu den Benutzern nach dem öffentlichen Recht regelt, ist für die Geltung besonderer AGB kein Raum. Die Benutzungsbedingungen der Onleihe sind daher nicht wirksam, es gelten aber die allgemeinen urheberrechtlichen Vorschriften, die z.B. eine Privatkopie erlauben.
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Gern hätte ich mir nochmals durchgelesen, welchen Benutzungsbedingungen auÃ?er der Datenschutzerklärung bei der Neusser Schnuppermitgliedschaft ich zustimmen musste. Der entsprechende Text ist aber nicht im Netz auffindbar, und der Mitarbeiter der Stadtbibliothek am Telefon musste soeben passen und verwies mich auf den stellvertretenden Bibliotheksleiter Herrn P., der aber heute, leider, leider nicht mehr erreichbar sei. Ich hätte mir natürlich das entsprechende Dokument auch ausdrucken können, aber unter diesen Umständen spricht alles dafür, dass die entsprechende AGB nicht wirksam einbezogen wurde. Damit wäre alles erlaubt, was mit den Schranken des Urheberrechts vereinbar ist (siehe dazu die Erörterung in medinfo). Also auch die Nutzung einer Privatkopie (§ 53 UrhG) über den Zeitraum der Onleihe hinaus. Wenn ich ein Mikrofon vor meinen Lautsprecher stelle, nutze ich ganz legal das Medium im Rahmen der Privatkopie. Es gibt fabelhaft funktionierende Programme, die den analogen Ausgang der Soundkarte abgreifen. Ich selbst habe mir für knapp 20 Euro Tunebite zugelegt und erfolgreich DRM-geschützte wma-Dateien wiederaufgenommen (No 23 Recorder bekam ich nicht erfolgreich ans Laufen). Selbstverständlich hab ich dazu keine Onleihe-Dateien genutzt, und ich würde nie im Zusammenhang mit DRM-geschützten Medien der Onleihe auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen. Das Hacken von DRM ist eindeutig illegal, die analoge Aufnahme und Tunebite gilt dagegen als legal (Thomas Dreier, PDF). Man spricht hier von der analogen Lücke (siehe auch das LG Frankfurt). Sollten die AGB einer Firma, die solche Produkte anbietet, die Weitergabe z.B. an einen engen Freund nicht wirksam untersagen, so stünde dieser in keinem Vertragsverhältnis zur Firma und könnte legal eine Privatkopie durch analoge Aufnahme (die ja immer mit einer kleinen Qualitätsminderung verbund ist und, das unterschlagen die Verwerter-Lobbyisten regelmäÃ?ig, ja nun nicht für lau erfolgt, sondern für die ein Vergütungsanspruch via Geräteabgabe besteht) anfertigen. Schon allein das noble, vollständig sachliche und auf persönliche Angriffe und Unterstellungen gänzlich verzichtende Auftreten der Vertreter der Onleihe in den Kommentaren dieser Serie sollte jeglichen Gedanken an eine Umgehung der rundum fairen Benutzungsbedingungen der Onleihe ins Reich der Schwerkriminalität verweisen.
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In der Datenschutzerklärung der Hamburger Bücherhallen für die Onleihe steht: “Unabhängig von der vorstehenden Einwilligung darf die DiViBib GmbH Ihre personenbezogenen Daten erheben, verwenden, nutzen, speichern, verarbeiten und weiterleiten, soweit dies gesetzlich ohne Einwilligung zulässig ist.” Keine Ahnung, was das genau bedeutet.
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“Grundsätzlich ist die ODER-Verknüpfung vorgegeben.” Muss hier wirklich des langen und breiten argumentiert werden, dass die grundsätzliche Vorgabe heute der Google-Standard zu sein hat, wenns um Nutzerfreundlichkeit geht? Oder darf man den Machern der Onleihe schlicht und einfach unter die Nase reiben, dass sie nichts vom Internet verstanden haben? Passend zur ODER-Verknüpfung heisst es: “Sie können die Suchbegriffe auch mit â??ANDâ? verknüpfen. Es werden dann nur Titel angezeigt, die alle Begriffe enthalten. Treffer, die nur einen dieser Wörter enthalten, sind dann nicht in der Trefferliste enthalten. Beachten Sie, dass Sie hier â??ANDâ? zwingend groÃ? schreiben müssen.” Das Praktikant braucht vielleicht eine Duden, aber möglich sein auch, dass der Hilfe kommt von “Alltägliche Sprachschwierigkeiten und ihre Lösung” (in Neuss verfügbar 14 Tage).
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Die meisten an der Onleihe teilnehmenden Bibliotheken bieten ihren Kunden einen etwa 4500 Titel/Einträge umfassenden Musikbestand des Billiglabels Naxos, wobei fast alle Titel klassische Musik sind. Nur die Stadtbibliothek Gütersloh geht einen Sonderweg und hat lediglich ganze zwei Musiktitel erworben. (Das folgende stützt sich auf eine Auswertung des Hamburger Bücherhallenbestandes, wo ich ebenfalls in den Genuss eines Schnupperzugangs gelangt bin.) Die Gruppe Classical (4359) setzt sich zusammen aus: Chamber Music (601), was der Praktikant ruhig hätte in Kammermusik übersetzen dürfen, Classical (1208), Oldies (111) usw. Eine wirklich geniale Katalogisierung, je nach Hierarchiestufe etwas anderes unter “Classical” zu verstehen! Eine Untergruppe zu Classical (1208) existiert nicht, was dem Stöbern gewisse Grenzen setzt. Ein solides Angebot käme auf die Idee, nach Musikepochen wie Klassik oder Romantik zu differenzieren. Aber wozu? Das Angebot ist ja nicht für die Kunden da, die lassen die meist von wenig bekannten Ensembles eingespielten Naxos-Aufnahmen wie überhaupt die klassische Musik links liegen. Von den 188 eMusic-Titeln des Erscheinungsjahres 2006 sind in Hamburg derzeit ausleihbar: 188. Von den 294 Titeln von 2004 sind genau 2 (in Worten: zwei) ausgeliehen. Das Angebot ist dafür da, den Städten Geld aus der Tasche zu leiern. Von daher trauern wir mit den fünf Gütersloher Klassikliebhabern, aber verstehen können wir die Stadtbücherei schon.
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Wie verrottet muss eine Zunft sein, wenn sie über ein zweifelhaftes Angebot wie die Onleihe nicht offen und kritisch diskutiert? Im Gegensatz zu INETBIB wurde die Onleihe in der Mailingliste der öffentlichen Bibliotheken forumoeb anscheinend nie angesprochen, zumindest findet Google nichts und auch nicht die HBZ-Suchmaschine. Ergebnislos blieb auch die Durchsicht der Betreffe der letzten Monate im Listenarchiv. Angesichts der immensen Kosten für das Angebot, die zwangsläufig Kürzungen an anderer Stelle bedeuten, wäre eine Bewertung durch unabhängige Experten unerlässlich, wenn die Bibliothekare selbst unkritisch das Maul halten. Ein Markt existiert nicht, dank ihrer Monopolstellung kann die ekz, Gesellschafter von DiViBib, den arg- und ahnungslosen Bibliotheken einen denkbar fragwürdigen Einstieg ins digitale Zeitalter aufschwatzen. Ein Konkurrenzprodukt dürfte es schwerhaben, und die Bibliotheken, die jetzt zugreifen, werden auf Jahre mit einem schlechten Produkt geschlagen sein.
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20 kritische Einzelbeiträge zum Thema Onleihe, und der Stoff geht nicht aus. Das Medium Weblog ermöglicht es, Beobachtungen zur schwer verdaulichen Onleihe in verdaulichen Häppchen zu servieren, sowohl die kommentarweise angebrachte Kläfferei eines Köters als auch die schönfärberischen Erwiderungen des Gesellschafters Behrens und seiner Mitarbeiter ins Kalkül ziehend. Dass die SacherschlieÃ?ung der Onleihe bibliothekarisch unprofessionell ist, wurde deutlich. Die Volltextsuche ist womöglich noch weniger brauchbar, da eine Suche, von der man nicht erfährt, was sie durchsucht und was sie nicht durchsucht, kaum den Namen Suche verdient. Während die PDFs von School-Scout wohl als Ganzes erfasst sind, gilt das für die ePaper des SPIEGEL nur für die Inhaltsverzeichnisse, und bei den Titeln des Campus-Verlags ist anscheinend nichts an Volltext suchbar, nicht einmal das Textpröbchen.
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Bei den eBooks sind die Onleihe-Informationen gerade angesichts der Tatsache, dass ein Fehlgriff bei der Ausleihe das eigene Konto für sieben Tage belastet und den Titel für andere Nutzer blockiert, unzulänglich. Meist sind die Mini-Leseproben wenig aussagekräftig und die beigegebenen Metadaten für eine fundierte Entscheidung unbrauchbar. Wir erinnern uns: In der Bücherei, die wir kennen, konnte man in dem Buch blättern und bekam dann rasch heraus, ob es sich lohnen würde. Bei dem Buch von Drechsel über politische Bilder (Campus) vermittelt der kurze Werbetexte kaum Einsichten und die Textprobe zeigt nur, dass es sprachlich recht anspruchsvolle Kost ist. Das Inhaltsverzeichnis muss man auf der Website des Verlags einsehen, obwohl es – im Sinne der Kataloganreicherung – unbedingt zu den Metadaten eines Onleihe-eBooks dazugehören sollte. Eine Nutzerbewertung zu diesem niveauvollen Titel hat noch niemand abgegeben. Von den 69 Titeln des Campus-Verlags sind 54 ausleihbar.
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Die erweiterte Suche ermöglicht es, die Hypothese, dass vor allem Hörbücher bei den Kunden gut ankommen zu bestätigen. 21 der 59 Audiobuch-Hörbücher und 12 von 19 HörGut-Hörbücher sind ausleihbar, während beispielsweise 57 von 61 Medien des Reclam-Verlags verfügbar sind. Diese Reclam-eHeftchen sind überwiegend Interpretationen, bei denen sich die Frage stellt, wer sich diese 7 Tage ausleihen soll. Besonders absurd ist das Geschäftsprinzip der Onleihe bei Reclams Filmführer: Wenn man nur etwas nachschlagen möchte, blockiert man andere Benutzer sieben Tage lang. Nachschlagewerke gehören aus guten Gründen in traditionellen Bibliotheken zum ständig verfügbaren Präsenzbestand, und werden in wissenschaftlichen Bibliotheken ohne DRM für berechtigte Remote-Access-Benutzer zugänglich gemacht.
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Als besonders attraktiv wird das karge ePaper-Angebot der Düsseldorfer Onleihe wohl nicht empfunden. Die 152 Einträge (so die Zählung der RoÃ?täuscher) entfallen auf 36 SPIEGEL-Hefte und von denen sind 34 derzeit ausleihbar (Leihfrist 1 Tag). Die Volltextsuche bezieht sich – ohne dass man dies irgendwo erfährt – bei den SPIEGEL-Ausgaben grundsätzlich nur aufs Inhaltsverzeichnis.
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Bei der Stadtbücherei Neuss habe ich einen kostenlosen Schnupperzugang beantragt und auch rasch erhalten. Leider steht nicht dabei, zu welchen Bedingungen der gewährt wird. Man darf innerhalb einer Woche jeweils ein Medium für zwei Tage ausleihen. Macht maximal vier Medien. Besonders groÃ?zügig ist das nicht, wenn man dadurch Kunden für die Bücherei werben will, ist es sogar ausgesprochen kleinlich. So wie das ganze Angebot mit seiner künstlichen Verknappung digitaler Reichtümer. Da geht es wohl weniger um die Interessen der Lizenzgeber, sondern darum, den Bibliotheken für dieses maÃ?los überteuerte und schlechte Angebot möglichst viel Euro aus den Rippen zu leiern.
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Markus Beckedahl übt im Interview (Video) deutliche Kritik an DRM und an der Onleihe. Er stellt dar, dass bei der Onleihe Nicht-Windowsnutzer ausgeschlossen werden und dass die Bibliotheken die Bücher nicht kaufen, sondern nur befristet auf Lizenzbasis erwerben. Er fordert daher einen diskrimierungsfreien und nachhaltigen Zugang zu den Medien. Via Text & Blog.
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“Da Sie, mit Verlaub, das System der Mehrfachkategorisierung nicht ganz verstanden haben, möchte ich dies kurz aufklären. Titel sind nicht nur einer Kategorie, sondern wo inhaltlich sinnvoll, mehreren (Unter-)Kategorien zugeordnet. Daher sind die Zahlen hinter den Kategorien auch nicht gleichzusetzen mit der Zahl der Titel im Bestand. Es handelt sich also nicht um â??Rosstäuschereiâ??, sondern um den Zugang zu Titeln aus mehreren inhaltlichen Perspektiven heraus â?? auch ein Mehrwert für Nutzer, wie wir finden.” Natürlich habe ich das System der Mehrfachkategorisierung verstanden, und das ist ja durchaus auch sinnvoll. Das hat aber überhaupt nichts mit den Zahlen zu tun, die jeder, der nicht als Nepper, Schlepper und Bauernfänger tätig werden möchte, auf die Zahl der Medien bezieht und nicht auf Mehrfacheinträge. Information & Dokumentation weist die Zahl 21 in der Ã?bersicht der E-Books auf. 21 Medien sind es aber nicht, sondern nur 15. In Folge 7 dieser Beitragsreihe kommentierte Sebastian: “Ein ähnliches Erlebniss habe ich gemacht bei den E-Paper. Da steht am Anfang eine riesige Zahl und hinterher stellt sich heraus das in allen Untergruppen immer die selben damals 23 Spiegel Ausgaben lagen.” In Neuss addiert man die Zahlen für die Themenbereiche auf 9587, aber laut NGZ wurden 6500 Medien lizensiert.
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E-Hörbücher sind anders als E-Books, die klassische Musik des “Billiglabels” Naxos und die Video-Ladenhüter bei den Kunden der Onleihe in Düsseldorf offenbar beliebt. Nach der roÃ?täuscherischen Zählung der Onleihe gibt es 63 Medien in der Gruppe Krimi & Thriller. Wenn ich mich nicht verzählt habe, sind es genau 50 Hörbücher. Davon standen soeben genau neun (9) zur Ausleihe bereit. (Die Onleihe Neuss registriert in der gleichen Gruppe statt 63 nur 42 Einträge.) Spannende Unterhaltung? Fehlanzeige, denn man ist mindestens eine Viertelstunde beschäftigt, die gesamte Kategorie zu durchforsten, um die wenigen ausleihbaren Medien zu finden. Der Server ist nicht der schnellste, und auf die naheliegende Idee, einen Filter für die Suche nur nach ausleihbaren Medien zu setzen oder wenigstens bereits in der Trefferliste durch ein Symbol oder einen Vermerk die Ausleihbarkeit anzuzeigen, ist die Onleihe selbstverständlich nicht gekommen. Weniger geduldige Leser geben sicher nach fünf Minuten entnervt auf, ohne ein einziges ausleihbares Hörbuch gefunden zu haben. Man stelle sich vor, in einer traditionellen Bücherei ist das Krimi-Hörbuch-Regal fast leer. Das wäre durchaus möglich, da Hörbücher nun einmal recht begehrt sind, aber man wüsste wenigstens auf einen Blick, was ausleihbar ist. Digitale Medien wären ja beliebig vervielfältigbar, aber durch die idiotische Geschäfts-, besser gesagt Gelddruckidee, dass ein digitales Medium solange gesperrt ist bis die Leihfrist des anderen Benutzers abgelaufen ist, kommt es dazu, dass kaum spannende Krimis ausleihbar sind, man auf jeden Fall eine sehr kleine Auswahl hat. Werke von Schiller und Kleist, die ausleihbar sind, wird man kaum unter spannende Unterhaltung für ein breites Publikum subsummieren können. Bis ich herausfand, dass immerhin vier Mankell-Hörbücher (von 13) ausleihbar sind, musste ich alle 50 durchklicken. Natürlich ist das, was man als “attraktive Inhalte” bezeichnen könnte, subjektiv, und es gibt offenbar Bildungsbeflissene, die sich an einem Hörbuch über das Frl. Scuderi delektieren können (es ist ausgeliehen), aber der Durchschnittskunde wird nach dem Durchblättern einiger Seiten in der Gruppe Krimi sich enttäuscht abwenden. (Im übrigen gibt es weder eine Anzeige von Neuanschaffungen bei der Onleihe noch eine Anzeige frisch zurückgegebener Medien, während man in ganz traditionellen Tot-Holz-Bibliotheken dergleichen schon mal antrifft.)
Nachtrag: In der erweiterten Suche kann man die verfügbaren Medien anklicken. Bei den Krimis habe ich mich offenbar verzählt, es sind 51 Hörbücher statt 50, wenn man der auf den entsprechenden Medientyp eingeschränkten Suche in der Kategorie glaubt. Davon sind heute (21.1.) genau acht ausleihbar.
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“Offensichtlich sind Sie der Meinung, dass sich öffentliche Bibliotheken gar nicht in dieser Art und Weise mit digitalen Inhalten beschäftigen sollten und dieses Feld ausschlieÃ?lich Anbietern wie Amazon, Apple und Google überlassen sollte. Wir sind hier anderer Meinung und arbeiten darum sehr hart daran das Angebot der Onleihe so gut zu machen, wie es sein sollte und könnte.” Von dieser harten Arbeit merkt man aber verdammt wenig. Das Angebot ist völlig unausgereift (Bananensoftware) und überteuert, da derzeit konkurrenzlos. Nein, ich bin nicht der Meinung, dass öffentliche Bibliotheken auf solche Angebote verzichten sollten, wenn sie gewissen qualitativen Mindesstandards genügen. Natürlich bin ich nicht völlig unvoreingenommen an den Test herangegangen, aber ich war doch entsetzt, als ich mir das Angebot genauer ansehen konnte. Aus einer deutschen öffentlichen Bibliothek, die in hartem Kampf mit Politik und Verwaltung die Onleihe abwenden konnte (in NRW ködert man die Bibliotheken mit einem 50-prozentigen Landeszuschuss) bekam ich eine Mail, die meiner Kritik voll und ganz zustimmte. Vieles sei Unfug, und das Angebot sei auch sehr beschränkt. Der Anbieter nutzt seine Monopolstellung weidlich aus, auf die Bibliotheken kommen hohe Kosten zu: “für 35.000 Lizenzen der DiViBib (wobei die von Naxos auf 3 Jahre beschränkt sind und dann wieder neu gekauft werden müssen, und für die anderen Lizenzen werden sicher ähnliche Regelungen kommen), braucht man 100.000 EUR, dazu nicht unerhebliche Kosten für Implementierung sowie die Entwicklung von Schnittstellen zu den Datenbanken der Bibliotheken”.
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Keine öffentliche Bibliothek sollte via Onleihe so fragwürdige Schülerhilfen wie von School-Scout zugänglich machen. Ich habe mir eines dieser Dokumente aus dem Bereich Hexenforschung (über den Hexenhammer) genauer angeschaut und halte es aus fachlicher und didaktischer Hinsicht für völlig unbrauchbar. Da Schüler das für einen Tag ausleihbare Dokument nicht ausdrucken können, liegt eine Nutzung mittels Copy & Paste (die ist im PDF erlaubt), also ein Plagiat, nahe. Mit einem Ausdruck könnte man verständnissichernd arbeiten: Schüler könnten versuchen, die viel zu komplexe Sprache und (im untersuchten Fall: konfuse) Gedankenführung der Schülerhilfen mittels Unterstreichungen und Notizen zu durchdringen. Da das nicht geht, werden sie wohl nicht selten etwas Unverstandenes in ihr Referat kopieren in der Hoffnung, dass es schon stimmen wird …
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Wieso man bei der Volltextsuche nach Venedig 81 Treffer erhält, von denen offenkundig nur ein Bruchteil den Suchbegriff enthält und sich auf Venedig bezieht, weiss der Schinder. Mit der Zeit drängt sich der Eindruck auf, als handle es sich bei der Onleihe noch nicht um ein in jeder Hinsicht perfektes Angebot … (wird FORTGESETZT … was sonst?)
Nachtrag: Während man das Angebot durchforstet, kommt man links beim Klick auf “Suche” nur zur erweiterten Suche, und das erste Suchfeld ist die “Volltextsuche”. Man erfährt nicht, dass hier die eingestellten PDFs durchsucht werden (so kommt nämlich die Differenz zustande). Das steht so nur in der Suchhilfe (die üblicherweise niemand liest): “Wenn Sie einen Begriff über die Volltextsuche eingeben, wird im gesamten Inhalt des Dokuments recherchiert und nicht nur in den Titelangaben”. Es gibt keinen Link zur einfachen Suche (im Volltext der Metadaten) auf der Startseite. Man muss sich nur einmal ansehen, wie Netlibrary in den USA dieses Problem gelöst hat, dort ist die Volltextsuche eindeutig beschriftet.
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Da gibt es die Gruppe “Science Fiction & Fanatsy” bei den Hörbüchern (Sie haben richtig gelesen: Fanatsy, für einen Korrekturgang durch den Praktikanten reichte wohl das Geld nicht), und das Auszählen bestätigt den vorhin erhobenen Befund: 27 Medien werden angezeigt, 21 sind es. Die einzelnen Hörbücher wurden ziemlich willkürlich auf Fantasy (dieses Mal richtig geschrieben), Mystery und Horror aufgeteilt (Science Fiction wollte Düsseldorf seinen Kunden wohl nicht zumuten). Man fragt sich, warum um alles in der Welt auch “Katze fürs Leben” und Kafkas Landarzt in Fantasy gelandet ist. Hier wie auch sonst erweist sich: Alles, was für ein breiteres Publikum irgendwie attraktiv klingt, ist ausgeliehen. Um das mit einer Zahl zu belegen: Von den genannten 21 Medien sind genau 10 derzeit ausleihbar (überwiegend betuliche klassische Texte; Stoker, Doyle, Bierce oder Twain sind alle weg). Kein Wunder, wenn man den Bestand mit viel Schrott anreichert und durch Mehrfachzählungen künstlich aufbläht, dass sich das Publikum bei den einigermaÃ?en brauchbaren Angeboten auf die FüÃ?e tritt.
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