Die Stadt Saarheim führt eine Stadtbibliothek im ehemaligen
Dominikanerkloster hinter dem Dom St. Hildebold als
unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der
Bibliothek ist nach § 1 der vom Stadtrat der Stadt Saarheim
erlassenen Bibliothekssatzung die Förderung des Lesens und der Liebe zur Literatur in der Saarheimer Bevölkerung. Liebevoll entwerfen die Beispielfälle zum Staats- und Verwaltungsrecht das Bild einer fiktiven saarländischen Kommune. Im Fall Märchenstunde geht es um eine Erzählerin, die den Kindern Schauermärchen serviert und um die Rücknahme von Verwaltungsakten.
Ähnliche Beiträge:
- Sparen in NRW FDP-Forderung: Rücknahme der Streichungen...
- Böse FalleWohin ein liebevoll ausgedachtes Passwort führen kann, zeigt der...
- Virtuelle Behördenbibliothek – VBB Die virtuelle Behördenbibliothek ist ein Gemeinschaftsprojekt von Parlaments- und Behördenbibliotheken...
- Jahrtausendhochwasser 1342 Verheerende Auswirkungen in ganz Mitteleuropa hatte die Flut am Magdalenentag...