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Gütliche Erpressung

Dank Versagen des Bundesgesetzgebers dürfen die leider 1918 nicht enteigneten Nachkommen der Feudalherren ostdeutsches Kulturgut privatisieren: Die Gütliche Einigung sieht im einzelnen folgendes vor: Die Erben verzichten auf alle Restitutionsansprüche in Bezug auf die beweglichen Gegenstände, die sich heute im Besitz der Kulturstiftung Meiningen befinden. Es handelt sich hierbei um die berühmten Theaterzeichnungen aus der Hand Georg II., die auÃ?ergewöhnliche Anton Ulrich-Notensammlung sowie zentrale Bestände der Ausstellung auf Schloss Elisabethenburg. Darüber hinaus wird die Kulturstiftung im Falle der Rückkehr von Beutekunstgegenständen das gesamte Inventar der so genannten Silberkammer und die ehemalige Waffensammlung zurückerhalten. Als Kompensation für diesen Verzicht verpflichtet sich die Kulturstiftung Meiningen, an den Treuhänder des Herzoglichen Hauses, Wolf v. Trotha, 19 Kunstgegenstände (16 Gemälde, 1 Schrank, 1 Standuhr, 1 Büste) zur privaten Nutzung herauszugeben. Daneben erhalten die einzelnen Erben Erinnerungsgegenstände zurück, die für sie einen besonderen persönlichen Wert besitzen und die für die Kulturstiftung Meiningen verzichtbar sind. Aus den Restbeständen der nach 1945 aufgelösten Ã?ffentlichen und Privaten Herzoglichen Bibliothek wird das Buch “The Birds of America” von John James Audubon, das die kulturellen Interessen Meiningens oder die kulturelle Identität Thüringens nicht berührt, herausgegeben. (RegioWeb)

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