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Weitere Verschärfung des Urheberrechts in Bezug auf Download aus dem Internet

Mittwoch, 30. Juni 2004 | Autor: Flusskiesel

Das Bundesjustizministerium will in den 2. Korb der Urheberrechtsnovelle den Content-Anbieter erweiterte Auskunftsrechte gegenüber Internetprovidern einräumen, damit diese Rechteverletzer leichter verfolgen können. Ausserdem soll auch das Herunterladen von Daten aus “offensichtlich rechtswidrigen Quellen” eine Straftat werden. [heise online]

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Thema: Recht

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