Weitere Verschärfung des Urheberrechts in Bezug auf Download aus dem Internet
Mittwoch, 30. Juni 2004 | Autor: Flusskiesel
Das Bundesjustizministerium will in den 2. Korb der Urheberrechtsnovelle den Content-Anbieter erweiterte Auskunftsrechte gegenüber Internetprovidern einräumen, damit diese Rechteverletzer leichter verfolgen können. Ausserdem soll auch das Herunterladen von Daten aus “offensichtlich rechtswidrigen Quellen” eine Straftat werden. [heise online]




CH: Besten Dank, äußerst nützlich! Und so langsam nähere ich mich...
AL: Hallo Herr Stabenau, Hallo liebe Leserinnen und Leser, mein...
Edward: Sieh dir nochmal in Ruhe JabRef an: Läuft auf allen...
Steffi: Auch ich bedanke mich für die zahlreichen Vorschläge und... CH: @thomas: Die dynamische Bibliothek von heute bietet eine...
Steffi: Dieser Spiegel-Artikel bezieht sich ja vor allem auf...
Flusskiesel: Zitronengrastee? 5 Tibeter? Das ist ja eine tolle...
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Frank Schätzlein: “Ich liebe ja Bilder von Arbeitsplätzen...
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