Der Thüringer Landesrechnungshof hat die Einigungen zwischen der Landesregierung und Adelshäusern kritisiert. Die oberste externe Prüfinstanz hält die Vergleiche nach dpa- Informationen für angreifbar, zumal sie nicht in dem notwendigen Umfang rechtzeitig beteiligt worden sei. Bis 2014 hätte das der Ã?ffentlichkeit zugängliche Kulturgut nach der NieÃ?brauchsregelung unentgeltlich zur Verfügung gestanden. Der Rechnungshof kritisierte beispielsweise bei der Einigung mit dem Haus Sachsen-Meiningen die Ã?bergabe des wertvollen Buches «Birds of America» der Kulturstiftung Meiningen an das Adelshaus. Der dabei genannte Grund eines persönlichen Interesses der Erben am Dauerbesitz sei schon deshalb fragwürdig gewesen, weil das Adelshaus das Buch kurze Zeit später in New York für fast fünf Millionen Euro versteigert habe. Das hätte der Freistaat auch selbst machen können und aus dem Erlös einen Teil der finanziellen Verpflichtungen aus anderen Vergleichen bezahlen können, hieÃ? es. (Web.de).
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