Hört sich gut an, aber:
Der Vereinbarung zufolge darf die DDB nun auch solche Werke vervielfältigen und Kopien von DRM-geschützten Tonträgern, CD-ROMs oder eBooks an berechtigte Nutzer zum wissenschaftlichen Gebrauch herausgeben. Die Berechtigung ist zu prüfen, und an der ausgeliehenen Kopie soll die DDB künftig selbst einen Kopierschutz oder ein personalisiertes Wasserzeichen anbringen, “soweit es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
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