Home > Hochschule, Recht > Zitate von Karl Valentin in Vorlesungsskripten unter Auflagen erlaubt

Zitate von Karl Valentin in Vorlesungsskripten unter Auflagen erlaubt

26. Januar 2005 von Flusskiesel

Die gute Nachricht: Auch längere Zitate von Karl Valentin sind in Vorlesungsskripten erlaubt. Die schlechte Nachricht: Es müssen die berühmten “technischen Schutzmassnahmen” getroffen werden. Ach, Ihr Juristen … !

Ähnliche Beiträge

Hochschule, Recht

  1. kg
    27. Januar 2005, 15:23 | #1

    Ein klares Fehlurteil und absolut unbegreiflich. Wenn der Zitatzweck gegeben ist, dann ist nach § 51 UrhG die freie Zugaenglichkeit im Internet moeglich. Ansonsten handelt es sich um eine Nutzung nach dem § 52a UrhG, die vergütungsansprüche auslöst. Es ist irreführend, dafür den Zitatbegriff zu bemühen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Verwerterlobby die Unrechtsjustiz in diesem unseren Staat im Würgegriff hat.

  2. 18. Februar 2005, 12:35 | #2
Kommentare sind geschlossen
Creative Commons License blogoscoop Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.>