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Basisliteratur gibt es an der FH nicht

In der Welt am Sonntag kam ein Artikel über die Situation der FH München, an der es noch nicht einmal die DIN-Normen gibt. Und leise, ganz leise schimmert durch den Artikel auch die Problematik der externen Nutzer hindurch: An der FH gibt es die Texte nicht und an der TU darf man sie nur lesen, nicht kopieren. Solche absurde Spielchen kennt München schon lange, ein Freund von mir studierte dort und erzählte, wann man wie wo mit welcher Bestätigung dann ausleihen konnte (ganz bekomme ich es nicht mehr zusammen, aber ich glaube, man benötigte eine Bestätigung der UB, dass ein Buch nicht vorhanden ist, um es bei der BSB dann leihen zu können) und wie lange eine solche Odyssee dauerte. Zum Promovieren ging er dann übrigens nach Tübingen … Aber Spass Münchner Anekdote beiseite, so etwas greift um sich. Im aktuellen BuB steht übrigens ein Kommentar von Eric Steinhauer zu dieser Problematik, sehr lesenswert. Vielleicht sollte man neben einem Tag der Bibliotheken allmählich einen Tag des externen Benutzers einführen! ;-)

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3 Kommentare

  1. Es wäre schön, wenn diejenigen, die keinen Zugang zur BuB haben, über den Tenor des Steinhauerschen Kommentars aufgeklärt würden.

  2. Die Zeitschrift ist in Bibliotheken zugänglich, z.B. Freiburg ZG 293
    Lesesaal: / Z Buch.
    So aus dem hohlen Bauch heraus ist die Tendenz des Kommentars folgende: Steinhauer schildert, dass etliche Landeshochschulgesetze (LHG) dafür sorgen, dass universitäre Bibliotheken sich immer mehr auf ihr Kernklientel konzentrieren und die externen Nutzer/innen mit Gebühren belegen. Er argumentiert dagegen, dass Unibibliotheken (vom Grundgesetz her?) einen Universalauftrag haben für die Versorgung der Bevölkerung mit wissenschaftlicher Literatur, dem diese Tendenz der Abschließung widerspricht.

  3. Nur so eine kleine Anmerkung am Rande: DIN-Normen sind durch das DIN und den Beuth-Verlag vom Copyright her strikt geschützt (http://www.beuth.de/sixcms_upload/media/1995/merk_1-2004_neu.pdf) – falls es jemanden interessiert. Kopieren ist ganz einfach nicht erlaubt, von Ausleihe reden wir lieber überhaupt nicht. Hier scheint mir alleine der Gedanke schon strafbar zu sein.
    Wenn eine Institution ein pauschales Vervielfältigungsrecht für *seine eigenen* Mitglieder (natürlich nur zu wissenschaftlichen Zwecken) zu erwerben wünscht, so kostet das – und zwar saftig. Es ist der Auslegestelle (= Bibliothek) dann allerdings immer noch verboten, Nicht-Angehörigen (= Gästen) ein Vervielfältigungs-Recht einzuräumen.
    Sollte also irgendeine Institution – bayerisch oder nicht-bayerisch dürfte hier nicht das Kriterium sein – das Kopieren und Entleihen von DIN-Normen gestatten, so handelt sie gesetzeswidrig und kann vom Beuth-Verlag gerichtlich belangt werden. So wie ich den Beuth-Verlag kenne, tun die das tatsächlich auch.
    Es wundert mich ein wenig, daß diese allgemein bekannte Tatsache hier keine Erwähnung findet.
    Weiterhin frage ich mich, ob man eine Sache wie die komplette, ständig aktualisierte Sammlung der DIN-Normen mit einem jährlichen Abonnements-Preis von ca. 100.000 Euro noch als studentische “Basisliteratur” bezeichnen kann.
    Auf der Webseite des Beuth-Verlages (www.beuth.de) ist nachzulesen, daß in ganz München lediglich ZWEI DIN-Auslegestellen existieren: die Technische Universität und das Deutsche Patentamt – beides wohl Einrichtungen mit einem millionenschweren Bibliotheksetat. Das sollte doch eigentlich zu denken geben.