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27.9.2005 um 23:48 Uhr
Danke fuer den Link. Sehr interessant (*gruebel*). Wuerd gern mehr Meinungen dazu lesen.
28.9.2005 um 10:59 Uhr
Erik Möller hat Recht, wenn er die NC-Lizenz als “non-free” bezeichnet. Stichhaltig ist das copyleft-Argument: eine kommerzielle Vereinnahmung (im Sinne einer Proprietarisierung) ist untersagt — eine kommerzielle Ausschlachtung dagegen nicht. Allerdings würde ich das auch nicht überbewerten wollen. Für meine eigenen Werke wichtiger ist das Share-Alike-Prinzip, also Linux-Prinzip statt BSD-Prinzip. Manche sagen, auch das sei nicht frei, sondern im Gegensatz sehr restriktiv — aber die relevante Freiheit besteht für mich nicht darin, dass ich der Gesellschaft alles zur freien Verfügung in den Rachen werfe, sondern darin, dass ich eine Proprietarisierung verhindern möchte. Also: macht damit, was ihr wollt, aber es muss frei bleiben. Das ist doch der Knackpunkt, sonst wäre die CC-Initiative ja komplett überflüssig, wir haben ja die Public Domain.
Ich benutze die NC-Lizenzen z.B. für meinen Flickr-Stream, aber die Probleme sind mir schon länger bewusst, da muss ich jetzt nochmal drüber schlafen
Viele mögliche kommerzielle Schandtaten missliebiger Rechteverwerter würden mir schwer im Magen liegen, aber andererseits stimmt schon: mehr Ökonomie beruhend auf freien Inhalten ist das, was wir unterstützen sollten.
28.9.2005 um 15:49 Uhr
Aus der Perspektive der Wikipedia – der Autor des Plädoyers ist in ihr sehr engagiert – ist die Forderung zu unterstützen. NC-Lizenzen sind in ihr nicht erlaubt. Es ist durchaus nicht trivial sich zu fragen, was denn nun gewerblich ist und was nicht. Wenn in einem Weblog ein paar Google Ads sind, werden Puristen schreien: das ist gewerblich! Wenn eine wissenschaftliche Arbeit in einem Verlag erscheint, der damit Geld verdient, ist das gewerblich?
20.4.2006 um 15:38 Uhr
Wie die jüngste CC-Statistik zeigt sind NC-Lizenzen leider sehr beliebt…