In den USA wird gerade mit groÃ?em Tamtam eine Sammelklage gegen die Wikipedia vorbereitet. (Vgl. auch den Hinweis auf die Diskussion über die juristische Verantwortlichkeit für Verleumdungen in der Wikipedia.) Müssen Betreiber öffentlicher Wikis demnächst stets damit rechnen, für jeden Fehler auf ihren Seiten juristisch zur Verantwortung gezogen werden? Wird das Wiki-Prinzip outlawed, mit der Folge, daÃ? nur noch Outlaws ein Wiki haben werden? (Um mal einen Slogan gegen das damals dohende Verbot starker Verschlüsselung zu variieren.) Sehr passend hierzu ein heutiges Weblog-Posting von Alan Levine zu der Frage, ob angesichts der jüngsten Diskussion das Wiki-Prinzip selbst als “inherently flawed” betrachtet werden müsse:
(Isn’t) email “inherently flawed” because of spam and phishing? Is the web “inherently flawed” because of porn, ugly web sites, broken web sites, and rip off schemes? Is free speech “inherently flawed” because some people use it to for propagating hate?
Update: CS und netbib-Leser Frank machen darauf aufmerksam, daÃ? es sich intern.de zufolge bei der Sammelklage nur um heiÃ?e Luft handeln könnte. Danke für den Hinweis!
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19.12.2005 um 10:40 Uhr
Die Quelle dieser Meldung ist zumindest fraglich, wie der Informationsdienst “intern.de” am 14.12.2005 berichtete: “wie etliche Blogs sehr schnell feststellten, stehen der angebliche Emittent der Pressemitteilung sowie der Distributor Baou in Beziehung zu Quakeaid, einer dubiosen Spendeorganisation, über die ein Wikipedia-Eintrag aufgeklärt. ”
http://www.intern.de/news/7433.html
19.12.2005 um 11:34 Uhr
Danke für den wichtigen und richtigen Hinweis! Daß die Geschichte mit der Sammelklage eventuell nicht hieb- und stichfest sein könnte war hier im Weblog auch schon festgestellt worden, unter Bezugnahme auf die gleiche Meldung bei intern.de. Ich nehme diesen Hinweis nun auch noch mal als Update in meinen ursprünglichen Beitrag auf.