Die Bundesregierung will die Aufgaben der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek erweitern. Künftig soll sie auch so genannte unkörperliche Medienwerke, das sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen, sammeln und für die Allgemeinheit nutzbar machen. Gleichzeitig soll die Bibliothek künftig den Namen Deutsche Nationalbibliothek führen, wie aus einem Gesetzentwurf der Regierung (16/322) hervorgeht. Die Bibliothek hatte bislang den Auftrag, “körperliche” Medienwerke wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschlieÃ?en, zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. …
Den Rest des Textes gibt es bei hib: heute im bundestag – tagesaktuell
Schönen Dank an Stephan Orti von Havranek für den Hinweis!
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9.1.2006 um 17:16 Uhr
Tja, das gab es im letzten Jahr schon mal:
http://log.netbib.de/archives/2005/05/11/deutsche-nationalbibliothek-fur-netzpublikationen-zustandig/
Der Bundesrat hat dann aber abgelehnt, weil zur “Nationalbibliothek” auch die Bayrische Staatsbibliothek und die Stiftung Preussischer Kulturbesitz hinzugerechnet werden sollten, da sie auch Aufgaben einer Nationalbibliothek erfüllen. Die Deutsche Bibliothek allein sei nicht als Nationalbibliothek zu werten. So wurde meiner Erinnerung nach argumentiert.