Digitale Privatkopien sollen nach Plänen der Bundesregierung erlaubt sein, wenn sie von einer legalen Quelle stammen und dafür kein Kopierschutz geknackt wurde. Strafbar macht sich, wer aus dem Internet Filme vor dem Kinostart herunterlädt. Das sieht der Gesetzesentwurf für eine Reform des Urheberrechts aus dem Bundesjustizministerium vor, über das am Donnerstag Vertreter der Kultur- und Medienwirtschaft bei einer Anhörung in Berlin beraten haben. Auf Geräte wie Kopierer, Computer und Speichermedien soll eine pauschale Vergütung erhoben werden, dessen Höhe zwischen den Kreativen und der Industrie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgehandelt werden soll, heiÃ?t es in dem Entwurf. Eine Kopie sei dann verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig erstellt wurde. Eindeutig illegale Internet-Angebote seien Filme, die noch vor dem Kinostart im Netz oder als Video oder DVD angeboten werden.
Meldet die Frankenpost.
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