Es ist ja nett, dass die Berlin-Brandenburgische Akademiebibliothek ihre Digitalisate unter eine CC-Lizenz gestellt hat: “Hinweis zur Nutzung dieses Web-Angebots: Die hier digitalisierten Akademieschriften können gemäÃ? der Creative Commons Lizenz (Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland) genutzt werden.” Der Ausschluss der kommerziellen Nutzung ist NICHT mit der Berliner Erklärung für Open Access, der die Akademie beigetreten ist, vereinbar. Im übrigen kann man nur Rechte unter CC stellen, die man hat. Durch das Digitalisieren alter Bücher entsteht kein neues Schutzrecht nach § 72 UrhG, auch wenn ein unveröffentlichtes bibliotheksrechtliches Gutachten das Gegenteil besagen mag.
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29.7.2006 um 20:25 Uhr
Dennoch: Besser CC, als keine CC.
30.7.2006 um 15:47 Uhr
Nein, das ist nicht richtig. Ein Diebstahl (hier: an der Public Domain) wird nicht dadurch besser, dass er kein Raub ist.