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	<title>Kommentare zu: Auch Köln ist mit der Online-Ausleihe gestartet</title>
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	<description>Der kurioese Bibliotheksbote worinnen zu finden sind allerley newe Zeitungen</description>
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		<title>Von: onleihe: Digitale Bibliothek 0.5 &#171; Bibliothek 2.0 und mehr &#8230;</title>
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		<dc:creator>onleihe: Digitale Bibliothek 0.5 &#171; Bibliothek 2.0 und mehr &#8230;</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jul 2007 01:17:25 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Hasiewicz (Bibliothekarischer Direktor der DiViBib GmbH) auch sehr schön in seinem Kommentar bei netbib hin: &#8220;Bibliotheken betreiben schon seit Jahrhunderten Ã¢â¬Å¾Rights ManagementÃ¢â¬Å (ohne das [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Hasiewicz (Bibliothekarischer Direktor der DiViBib GmbH) auch sehr schön in seinem Kommentar bei netbib hin: &#8220;Bibliotheken betreiben schon seit Jahrhunderten Ã¢â¬Å¾Rights ManagementÃ¢â¬Å (ohne das [...]</p>
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		<title>Von: Christian Hasiewicz</title>
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		<dc:creator>Christian Hasiewicz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jun 2007 15:03:59 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo CH,

leider komme ich erst jetzt zu einer Antwort, von der ich hoffe, dass Sie viele Ihrer Fragen beantworten kann. 

Durch das Angebot der Onleihe wird niemand &quot;gezwungen&quot;, ein bestimmtes Produkt zu nutzen (an Apple- und Linux-kompatiblen Lösung arbeiten wir). WIR und damit die Bibliotheken sind vielmehr derzeit gezwungen, auf bestimmte Lösungen (die DRMs von Microsoft und Adobe) zu setzen, weil es derzeit keine Alternative dazu gibt in Hinblick auf die Faktoren Akzeptanz bei den Inhalte-Anbietern und Verbreitungsgrad bei den Endnutzern. 

Meine zentrale Frage an Sie haben Sie bisher unbeantwortet gelassen, und darum möchte ich Sie noch einmal wiederholen: 

Sind Sie der Meinung, dass Bibliotheken ein Angebot, das Informationen und Inhalte digital zugänglich macht, deshalb nicht anbieten dürfen/sollen, weil es &quot;nur&quot; von derzeit 95 % der Internetnutzer in Anspruch genommen werden kann? 

Würde die Bejahung dieser Frage letztlich aber nicht auch bedeuten, dass öffentliche Bibliotheken, die z.B. ja auch Software wie Lernprogramme verleihen, damit sofort aufhören sollten, es sei denn, sie hätten jeweils das identische Programm für Windows-, Apple- und Linux-User in ihrem Medienangebot (lauffähig in jeder Betriebssystemversion die noch im Markt ist)? Und wie sieht es mit CDs und DVDs aus? Es gibt noch genügend Leute, die VHS einsetzen und BEIDE digitalen Standards sind proprietäre Formate, für die Gerätehersteller Lizenzen bezahlen müssen. Sollte man dann auch diese Medienträger nicht in einer öffentlichen Bibliothek anbieten, weil man ja für deren Nutzung âgezwungenâ wird, ein von Philips und Sony lizensiertes Gerät gekauft zu haben?

Dies sehe ich nicht so und bin der Meinung, dass die Bibliotheken hier etwas Sinnvolles und Kundenorientiertes tun.

Sie können uns glauben, dass wir hier sehr hart an Linux-kompatiblen Lösungen arbeiten, aber paradoxerweise ist derzeit z.B. das Microsoft-DRM das âoffensteâ DRM-System, was man z.B. auch daran erkennen kann, dass bereits drei Linux-Derivate dieses DRM lizensiert haben. Ideologisch kann man diese Diskussion zwar führen, aber für mich bleiben dabei die Benutzerbedürfnisse und âinteressen etwas auf der Strecke. Es ist eine bemerkenswerte Randnotiz an dieser Stelle, dass noch nicht einmal Google für die Offline-Verteilung von Videos eine Lösung anbietet, die Linux-kompatibel ist.

Die grundsätzliche Debatte über Sinn und Unsinn von DRM-Systemen (und das aktuelle Urheberrecht) ist eine andere Diskussion, die wir später an dieser oder anderer Stelle gerne auch noch führen können.

Doch zu Ihren drei gestellten Fragen:

1)	Nein, die Bibliothek darf keine Kopie für die Ewigkeit erstellen. Die Langzeitarchivierung auch digitaler Medien ist Aufgabe der Deutschen Nationalbibliothek. Sie hat hierzu auch das Recht, DRM-geschützte Inhalte zu decodieren und (unter bestimmten Bedingungen) zugänglich zu machen. 

2)	Nein, der Nutzer darf keine Privatkopie des Medium erstellen. Bibliotheken erwerben bei der Onleihe in den meisten Fällen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an einem Medium. Im Gegensatz zu anderen Anbietern stellen wir vertraglich (und praktisch) eine nachhaltige Verfügbarkeit der jeweiligen Lizenzen sicher. Die DiViBib GmbH (und alle ihre Kunden) bewegen sich im Rahmen des geltenden Rechts der Europäischen Union. Uns (indirekt) aus der aktuellen Gesetzeslage einen Vorwurf zu machen finde ich in hohem Maße befremdlich, insbesondere weil es unser Unternehmen noch gar nicht gab, als diese Gesetze beschlossen wurden.

Das Urheberrecht unterscheidet zwischen gedruckten Publikationen, digitalen Inhalten auf Trägermedien und &quot;rein&quot; digitalen Inhalten. Ein zentraler Unterschied ist beispielsweise, dass sich bei Trägermedien wie CDs und DVDs erschöpft sich das Urheberrecht an einem Medium, wenn es rechtmäßig, also mit Zustimmung des Rechteinhabers weitergegeben wird. Bei rein digitalen Inhalten erschöpft sich dieses Nutzungsrecht nicht, sondern wird über alle Stufen der Verwertungskette weitergereicht. Das Recht auf Privatkopie gewährt der Gesetzgeber, auch das dürfte Ihnen bekannt sein, nur bei ungeschützten Inhalten.

Es gibt also auch hier nur die zwei Alternativen: Man besteht auf dem (vom Gesetzgeber nicht gewährten) Recht auf Privatkopie, was zu Folge hätte, dass ein solches Angebot wie die Onleihe nicht möglich wäre, da die Lizenzgeber sich gegen die unbeschränkte digitale Kopierbarkeit ihrer Inhalte verwehren. Oder Sie akzeptieren, dass Sie, anders als bei CDs oder DVDs, die temporär zur Verfügung gestellten Inhalte nicht dauerhaft als &quot;Privatkopie&quot; auf Ihrer Festplatte hinterlegen können, und gestehen öffentlichen Bibliotheken so zu, dass sie aus dem aktuellen Urheberrechtsrahmen das Beste machen und ihren Ausleihbestand um digitale Medien erweitern. Und so ihre Zukunft sichern.

Denn: Dass Apple jüngst Amazon in Bezug auf Musikverkäufe überrundet hat, ist ein Signal vor allem in eine Richtung - der rein digitale Vertrieb von Musik schlägt die Distribution von Musik auf CD. Gestehen Sie öffentlichen Bibliotheken ihr Recht zu, sich in diesem stattfindenden Medienwandel zu positionieren und ebenfalls ein Angebot des digitalen Medienverleihs bereitzustellen? Oder sind Sie der Meinung, das ÖBs abwarten sollten, bis die Inhalte auf Trägermedien ausgestorben sind und sich dann wieder auf Bücher und Zeitschriften konzentrieren? 

3)	Ja, wir werden Inhalte mit abgelaufener Schutzfrist in das Angebot mit aufnehmen. 

Bitte bedenken Sie bei aller, z.T. berechtigter, Kritik an der Onleihe im Detail, dass dies ja noch ein relativ junges Angebot ist, das sich, genau wie z.B. unser Blog für (potentielle) Bibliotheksbenutzer, weiterentwickeln wird. Uns sind viele verbesserungswürdige Aspekte in unserem Angebot bewusst, aber dennoch haben wir uns gemeinsam mit den Pilotbibliotheken entschieden, dieses JETZT den Benutzern anzubieten, denn letztlich sind die Bibliotheksbenutzer der Maßstab unseres Tuns und Handelns und diese werden, genau wie Herr Dr. Plieninger schon oben bemerkte, entscheiden, ob die Onleihen in Deutschland erfolgreich sein werden.

Mit freundlichem Gruß


Christian Hasiewicz</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo CH,</p>
<p>leider komme ich erst jetzt zu einer Antwort, von der ich hoffe, dass Sie viele Ihrer Fragen beantworten kann. </p>
<p>Durch das Angebot der Onleihe wird niemand &#8220;gezwungen&#8221;, ein bestimmtes Produkt zu nutzen (an Apple- und Linux-kompatiblen Lösung arbeiten wir). WIR und damit die Bibliotheken sind vielmehr derzeit gezwungen, auf bestimmte Lösungen (die DRMs von Microsoft und Adobe) zu setzen, weil es derzeit keine Alternative dazu gibt in Hinblick auf die Faktoren Akzeptanz bei den Inhalte-Anbietern und Verbreitungsgrad bei den Endnutzern. </p>
<p>Meine zentrale Frage an Sie haben Sie bisher unbeantwortet gelassen, und darum möchte ich Sie noch einmal wiederholen: </p>
<p>Sind Sie der Meinung, dass Bibliotheken ein Angebot, das Informationen und Inhalte digital zugänglich macht, deshalb nicht anbieten dürfen/sollen, weil es &#8220;nur&#8221; von derzeit 95 % der Internetnutzer in Anspruch genommen werden kann? </p>
<p>Würde die Bejahung dieser Frage letztlich aber nicht auch bedeuten, dass öffentliche Bibliotheken, die z.B. ja auch Software wie Lernprogramme verleihen, damit sofort aufhören sollten, es sei denn, sie hätten jeweils das identische Programm für Windows-, Apple- und Linux-User in ihrem Medienangebot (lauffähig in jeder Betriebssystemversion die noch im Markt ist)? Und wie sieht es mit CDs und DVDs aus? Es gibt noch genügend Leute, die VHS einsetzen und BEIDE digitalen Standards sind proprietäre Formate, für die Gerätehersteller Lizenzen bezahlen müssen. Sollte man dann auch diese Medienträger nicht in einer öffentlichen Bibliothek anbieten, weil man ja für deren Nutzung âgezwungenâ wird, ein von Philips und Sony lizensiertes Gerät gekauft zu haben?</p>
<p>Dies sehe ich nicht so und bin der Meinung, dass die Bibliotheken hier etwas Sinnvolles und Kundenorientiertes tun.</p>
<p>Sie können uns glauben, dass wir hier sehr hart an Linux-kompatiblen Lösungen arbeiten, aber paradoxerweise ist derzeit z.B. das Microsoft-DRM das âoffensteâ DRM-System, was man z.B. auch daran erkennen kann, dass bereits drei Linux-Derivate dieses DRM lizensiert haben. Ideologisch kann man diese Diskussion zwar führen, aber für mich bleiben dabei die Benutzerbedürfnisse und âinteressen etwas auf der Strecke. Es ist eine bemerkenswerte Randnotiz an dieser Stelle, dass noch nicht einmal Google für die Offline-Verteilung von Videos eine Lösung anbietet, die Linux-kompatibel ist.</p>
<p>Die grundsätzliche Debatte über Sinn und Unsinn von DRM-Systemen (und das aktuelle Urheberrecht) ist eine andere Diskussion, die wir später an dieser oder anderer Stelle gerne auch noch führen können.</p>
<p>Doch zu Ihren drei gestellten Fragen:</p>
<p>1)	Nein, die Bibliothek darf keine Kopie für die Ewigkeit erstellen. Die Langzeitarchivierung auch digitaler Medien ist Aufgabe der Deutschen Nationalbibliothek. Sie hat hierzu auch das Recht, DRM-geschützte Inhalte zu decodieren und (unter bestimmten Bedingungen) zugänglich zu machen. </p>
<p>2)	Nein, der Nutzer darf keine Privatkopie des Medium erstellen. Bibliotheken erwerben bei der Onleihe in den meisten Fällen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an einem Medium. Im Gegensatz zu anderen Anbietern stellen wir vertraglich (und praktisch) eine nachhaltige Verfügbarkeit der jeweiligen Lizenzen sicher. Die DiViBib GmbH (und alle ihre Kunden) bewegen sich im Rahmen des geltenden Rechts der Europäischen Union. Uns (indirekt) aus der aktuellen Gesetzeslage einen Vorwurf zu machen finde ich in hohem Maße befremdlich, insbesondere weil es unser Unternehmen noch gar nicht gab, als diese Gesetze beschlossen wurden.</p>
<p>Das Urheberrecht unterscheidet zwischen gedruckten Publikationen, digitalen Inhalten auf Trägermedien und &#8220;rein&#8221; digitalen Inhalten. Ein zentraler Unterschied ist beispielsweise, dass sich bei Trägermedien wie CDs und DVDs erschöpft sich das Urheberrecht an einem Medium, wenn es rechtmäßig, also mit Zustimmung des Rechteinhabers weitergegeben wird. Bei rein digitalen Inhalten erschöpft sich dieses Nutzungsrecht nicht, sondern wird über alle Stufen der Verwertungskette weitergereicht. Das Recht auf Privatkopie gewährt der Gesetzgeber, auch das dürfte Ihnen bekannt sein, nur bei ungeschützten Inhalten.</p>
<p>Es gibt also auch hier nur die zwei Alternativen: Man besteht auf dem (vom Gesetzgeber nicht gewährten) Recht auf Privatkopie, was zu Folge hätte, dass ein solches Angebot wie die Onleihe nicht möglich wäre, da die Lizenzgeber sich gegen die unbeschränkte digitale Kopierbarkeit ihrer Inhalte verwehren. Oder Sie akzeptieren, dass Sie, anders als bei CDs oder DVDs, die temporär zur Verfügung gestellten Inhalte nicht dauerhaft als &#8220;Privatkopie&#8221; auf Ihrer Festplatte hinterlegen können, und gestehen öffentlichen Bibliotheken so zu, dass sie aus dem aktuellen Urheberrechtsrahmen das Beste machen und ihren Ausleihbestand um digitale Medien erweitern. Und so ihre Zukunft sichern.</p>
<p>Denn: Dass Apple jüngst Amazon in Bezug auf Musikverkäufe überrundet hat, ist ein Signal vor allem in eine Richtung &#8211; der rein digitale Vertrieb von Musik schlägt die Distribution von Musik auf <acronym title="Compact Disc">CD</acronym>. Gestehen Sie öffentlichen Bibliotheken ihr Recht zu, sich in diesem stattfindenden Medienwandel zu positionieren und ebenfalls ein Angebot des digitalen Medienverleihs bereitzustellen? Oder sind Sie der Meinung, das ÖBs abwarten sollten, bis die Inhalte auf Trägermedien ausgestorben sind und sich dann wieder auf Bücher und Zeitschriften konzentrieren? </p>
<p>3)	Ja, wir werden Inhalte mit abgelaufener Schutzfrist in das Angebot mit aufnehmen. </p>
<p>Bitte bedenken Sie bei aller, z.T. berechtigter, Kritik an der Onleihe im Detail, dass dies ja noch ein relativ junges Angebot ist, das sich, genau wie z.B. unser Blog für (potentielle) Bibliotheksbenutzer, weiterentwickeln wird. Uns sind viele verbesserungswürdige Aspekte in unserem Angebot bewusst, aber dennoch haben wir uns gemeinsam mit den Pilotbibliotheken entschieden, dieses JETZT den Benutzern anzubieten, denn letztlich sind die Bibliotheksbenutzer der Maßstab unseres Tuns und Handelns und diese werden, genau wie Herr Dr. Plieninger schon oben bemerkte, entscheiden, ob die Onleihen in Deutschland erfolgreich sein werden.</p>
<p>Mit freundlichem Gruß</p>
<p>Christian Hasiewicz</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ES</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36230</link>
		<dc:creator>ES</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jun 2007 11:35:49 +0000</pubDate>
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		<description>@deichfrau: Danke fuer den Hinweis, dieser Artikel ist jetzt auch mit &lt;a href=&quot;http://log.netbib.de/tag/Onleihe&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;onleihe&lt;/a&gt; getagged...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@deichfrau: Danke fuer den Hinweis, dieser Artikel ist jetzt auch mit <a href="http://log.netbib.de/tag/Onleihe" rel="nofollow" class="liinternal">onleihe</a> getagged&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: deichfrau</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36228</link>
		<dc:creator>deichfrau</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jun 2007 09:55:47 +0000</pubDate>
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		<description>keine Antwort (vo e-booker) ist auch eine antwort.

es gibt übrigens inzwischen auch einen blog zum thema: http://www.bibliothek-digital.net/blog/

ps: wäre es möglich, diesen artikel auch mit dem tag &quot;onleihe&quot; zu versehen, damit man ihn über die entsprechende suchfunktion finden kann?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>keine Antwort (vo e-booker) ist auch eine antwort.</p>
<p>es gibt übrigens inzwischen auch einen blog zum thema: <a href="http://www.bibliothek-digital.net/blog/" rel="nofollow">http://www.bibliothek-digital.net/blog/</a></p>
<p>ps: wäre es möglich, diesen artikel auch mit dem tag &#8220;onleihe&#8221; zu versehen, damit man ihn über die entsprechende suchfunktion finden kann?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ulrike Verch</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36193</link>
		<dc:creator>Ulrike Verch</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Jun 2007 15:43:30 +0000</pubDate>
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		<description>Noch eine Anmerkung zu  Hasiewicz:
Ihre Ansicht, dass die Autoren durch DRM-Systeme profitieren, erscheint mir zweifelhaft.  Die Vergütung durch die Verwertungsgesellschaften fällt in jedem Fall geringer aus, siehe Â§ 13 Abs. 4 WahrnG.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Noch eine Anmerkung zu  Hasiewicz:<br />
Ihre Ansicht, dass die Autoren durch DRM-Systeme profitieren, erscheint mir zweifelhaft.  Die Vergütung durch die Verwertungsgesellschaften fällt in jedem Fall geringer aus, siehe Â§ 13 Abs. 4 WahrnG.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: CH</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36182</link>
		<dc:creator>CH</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jun 2007 15:25:49 +0000</pubDate>
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		<description>Noch ein Zitat zu DRM:

&lt;blockquote&gt;Someone will find a business model that doesnât depend on the old way of thinking, and if it is not you, then they will eat you alive. &lt;/blockquote&gt;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.markshuttleworth.com/archives/96&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://www.markshuttleworth.com/archives/96&lt;/a&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Noch ein Zitat zu DRM:</p>
<blockquote><p>Someone will find a business model that doesnât depend on the old way of thinking, and if it is not you, then they will eat you alive. </p></blockquote>
<p>Quelle: <a href="http://www.markshuttleworth.com/archives/96" rel="nofollow">http://www.markshuttleworth.com/archives/96</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: CH</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36181</link>
		<dc:creator>CH</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jun 2007 15:11:56 +0000</pubDate>
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		<description>Aus unternehmerischer Sicht mag die Entscheidung für das verbreitetste DRM-System in Ordnung sein. Die Frage ist, ob eine öffentliche Einrichtung wie eine Bibliothek so etwas forcieren sollte. Immerhin wird der potentielle Nutzer so gezwungen, Produkte von bestimmten Herstellern zu benutzen. Mir ist solch ein Vorgehen von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht bekannt. Und ich halte es auch für höchst problematisch. 

An zufällig mitlesende Juristen: Ist das eigentlich wettbewerbsrechtlich (oder eher aus Verbraucherschutzsicht?) in Ordnung, dass eine Öffentliche Bibliothek die Benutzung von Beständen an solche Bedingungen koppelt?

&lt;blockquote&gt;Noch zur Nachhaltigkeit: Uns liegen die Inhalte in uncodierter Form vor. Sollten zukünftig andere DRM-Standards zum Einsatz kommen, könnten wir diese berücksichtigen.&lt;/blockquote&gt;

Ihnen liegen die Inhalte vor. Den Bibliotheken nicht, und hier wird es kritisch. Es ist doch sicherlich so, dass der Vertrieb als eBook auch der Einzige für ein Werk sein könnte, oder? In Zukunft soll oder wird das doch bestimmt häufiger der Fall sein. Dann haben Bibliotheken nicht die Möglichkeit, eine archivierbare Kopie zu erwerben. Sie haben überhaupt nicht die Möglichkeit, ein Werk zu erwerben, wenn ich das System Onleihe richtig verstehe. Schließlich wird doch nur eine Lizenz auf zeitlich befristete Nutzung verkauft, oder? Es geht also sozusagen um Kultur-Leasing.

&lt;blockquote&gt;Und noch etwas anderes: Die ekz.bibliotheksservice GmbH, die die DiViBib GmbH mitgegründet hat, feiert gerade ihren 60sten Geburtstag - vielleicht ein Zeichen, dass auch wir hier in größeren Zeiträumen denken und den Bibliotheken ein langfristiges Angebot bereit stellen werden.&lt;/blockquote&gt;

Alter schützt nicht vor Konkurs, siehe zum Beispiel hier:
&lt;a href=&quot;http://www.taz.de/index.php?id=archiv&amp;dig=2002/07/17/a0215&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://www.taz.de/index.php?id=archiv&amp;dig=2002/07/17/a0215&lt;/a&gt;
Wie sieht es also aus, gibt es eine Regelung für diesen Fall?

&lt;blockquote&gt; Anders als wissenschaftliche Bibliotheken sind öffentliche Bibliotheken allerdings fast ausschließlich an aktuellen Inhalten interessiert - und weniger an digitaler Langzeitarchivierungâ¦ ;-) &lt;/blockquote&gt;
Siehe oben. Es ist doch sicherlich erwünscht, dass Werke dereinst ausschließlich auf diesem Weg und mit DRM vermietet werden. Die Langzeitarchivierung kann unter diesen Umständen nicht stattfinden. Oder sehen Sie diesen Punkt anders? Wie und von wem sollen die angebotenen Werke archiviert werden?

Hervorzuheben ist übrigens auch, dass ÖBs &quot;fast&quot; ausschließlich nicht zu archivieren wünschen.

Es bleiben 3 Fragen:

1. Darf die Bibliothek sich eine Archiv-Kopie für die Ewigkeit anlegen?

2. Ist es dem Nutzer möglich, sich eine Privatkopie im Sinne von Â§53 UrhG zu erstellen?

3. Ist eine Ausnahme für Werke mit abgelaufenen Schutzfristen vorgesehen? Oder sind solche Werke in ihrem Angebot nicht enthalten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aus unternehmerischer Sicht mag die Entscheidung für das verbreitetste DRM-System in Ordnung sein. Die Frage ist, ob eine öffentliche Einrichtung wie eine Bibliothek so etwas forcieren sollte. Immerhin wird der potentielle Nutzer so gezwungen, Produkte von bestimmten Herstellern zu benutzen. Mir ist solch ein Vorgehen von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht bekannt. Und ich halte es auch für höchst problematisch. </p>
<p>An zufällig mitlesende Juristen: Ist das eigentlich wettbewerbsrechtlich (oder eher aus Verbraucherschutzsicht?) in Ordnung, dass eine Öffentliche Bibliothek die Benutzung von Beständen an solche Bedingungen koppelt?</p>
<blockquote><p>Noch zur Nachhaltigkeit: Uns liegen die Inhalte in uncodierter Form vor. Sollten zukünftig andere DRM-Standards zum Einsatz kommen, könnten wir diese berücksichtigen.</p></blockquote>
<p>Ihnen liegen die Inhalte vor. Den Bibliotheken nicht, und hier wird es kritisch. Es ist doch sicherlich so, dass der Vertrieb als eBook auch der Einzige für ein Werk sein könnte, oder? In Zukunft soll oder wird das doch bestimmt häufiger der Fall sein. Dann haben Bibliotheken nicht die Möglichkeit, eine archivierbare Kopie zu erwerben. Sie haben überhaupt nicht die Möglichkeit, ein Werk zu erwerben, wenn ich das System Onleihe richtig verstehe. Schließlich wird doch nur eine Lizenz auf zeitlich befristete Nutzung verkauft, oder? Es geht also sozusagen um Kultur-Leasing.</p>
<blockquote><p>Und noch etwas anderes: Die ekz.bibliotheksservice GmbH, die die DiViBib GmbH mitgegründet hat, feiert gerade ihren 60sten Geburtstag &#8211; vielleicht ein Zeichen, dass auch wir hier in größeren Zeiträumen denken und den Bibliotheken ein langfristiges Angebot bereit stellen werden.</p></blockquote>
<p>Alter schützt nicht vor Konkurs, siehe zum Beispiel hier:<br />
<a href="http://www.taz.de/index.php?id=archiv&amp;dig=2002/07/17/a0215" rel="nofollow">http://www.taz.de/index.php?id=archiv&#038;dig=2002/07/17/a0215</a><br />
Wie sieht es also aus, gibt es eine Regelung für diesen Fall?</p>
<blockquote><p> Anders als wissenschaftliche Bibliotheken sind öffentliche Bibliotheken allerdings fast ausschließlich an aktuellen Inhalten interessiert &#8211; und weniger an digitaler Langzeitarchivierungâ¦ <img src='http://log.netbib.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  </p></blockquote>
<p>Siehe oben. Es ist doch sicherlich erwünscht, dass Werke dereinst ausschließlich auf diesem Weg und mit DRM vermietet werden. Die Langzeitarchivierung kann unter diesen Umständen nicht stattfinden. Oder sehen Sie diesen Punkt anders? Wie und von wem sollen die angebotenen Werke archiviert werden?</p>
<p>Hervorzuheben ist übrigens auch, dass ÖBs &#8220;fast&#8221; ausschließlich nicht zu archivieren wünschen.</p>
<p>Es bleiben 3 Fragen:</p>
<p>1. Darf die Bibliothek sich eine Archiv-Kopie für die Ewigkeit anlegen?</p>
<p>2. Ist es dem Nutzer möglich, sich eine Privatkopie im Sinne von Â§53 UrhG zu erstellen?</p>
<p>3. Ist eine Ausnahme für Werke mit abgelaufenen Schutzfristen vorgesehen? Oder sind solche Werke in ihrem Angebot nicht enthalten?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: juergen plieninger</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36173</link>
		<dc:creator>juergen plieninger</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jun 2007 07:33:25 +0000</pubDate>
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		<description>Bertelsmann eignet sich hervorragend als Buhmann (es kursieren da schon nette Verschwörungstheorien über den immensen Einfluss, welchen Think Tanks im allgemeinen und die Bertelsmann Stiftung im besonderen angeblich haben, komischerweise hört man von Beraterseite immer die Klage über die Beratungsresistenz der Entscheider) und einzelne Bertelsmänner offenbar auch. ;-) Sollte man im Falle von Herrn Mittrowann nicht noch geltend machen, dass er ein Blogger ist und mit &lt;a href=&quot;http://globolibro.wordpress.com/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Globolibro&lt;/a&gt; (zusammen mit Frau Heinrich) hervorragend zum Wissenstransfer aus dem Ausland beiträgt? - Jedenfalls: Bertelsmann (Stiftung) hin oder her, hier wird schlichtweg der Markt richten, ob das Angebot Bestand hat. Falls die Benutzer der teilnehmenden Biblitoheken das Angebot (wegen DRM oder welchen Gründen sonst) nicht richtig nutzen, dann werden die Bibliotheken die Ausgaben gegenüber ihren Trägern nicht legitimieren können und das würde schnell das Aus für diese Art der Distribution von eMedien bedeuten. Solange Verlage (und Autoren) nicht begreifen, dass es Ã  la Lulu.com ein gangbares Geschäftsmodell sein könnte, die Texte zu hosten und auf Anfrage den Druck (book on demand) anzubieten, solange ist dieses Angebot weitaus besser als gar nichts.
Schön wäre es, nach einer Weile Nutzungszahlen zu bekommen, beispielsweise die prozentualen Anteile von eBooks, Hörbüchern, Musik und Videos am Angebot und an der Nutzung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bertelsmann eignet sich hervorragend als Buhmann (es kursieren da schon nette Verschwörungstheorien über den immensen Einfluss, welchen Think Tanks im allgemeinen und die Bertelsmann Stiftung im besonderen angeblich haben, komischerweise hört man von Beraterseite immer die Klage über die Beratungsresistenz der Entscheider) und einzelne Bertelsmänner offenbar auch. <img src='http://log.netbib.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  Sollte man im Falle von Herrn Mittrowann nicht noch geltend machen, dass er ein Blogger ist und mit <a href="http://globolibro.wordpress.com/" rel="nofollow">Globolibro</a> (zusammen mit Frau Heinrich) hervorragend zum Wissenstransfer aus dem Ausland beiträgt? &#8211; Jedenfalls: Bertelsmann (Stiftung) hin oder her, hier wird schlichtweg der Markt richten, ob das Angebot Bestand hat. Falls die Benutzer der teilnehmenden Biblitoheken das Angebot (wegen DRM oder welchen Gründen sonst) nicht richtig nutzen, dann werden die Bibliotheken die Ausgaben gegenüber ihren Trägern nicht legitimieren können und das würde schnell das Aus für diese Art der Distribution von eMedien bedeuten. Solange Verlage (und Autoren) nicht begreifen, dass es Ã  la Lulu.com ein gangbares Geschäftsmodell sein könnte, die Texte zu hosten und auf Anfrage den Druck (book on demand) anzubieten, solange ist dieses Angebot weitaus besser als gar nichts.<br />
Schön wäre es, nach einer Weile Nutzungszahlen zu bekommen, beispielsweise die prozentualen Anteile von eBooks, Hörbüchern, Musik und Videos am Angebot und an der Nutzung.</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Christian Hasiewicz</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36165</link>
		<dc:creator>Christian Hasiewicz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2007 17:10:29 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Christian Hauschke,

erst einmal danke, dass Sie das Angebot einer Ausleihe digitaler Medien explizit sinnvoll finden. Aber was meinen Sie: Sollte man ein Angebot, das von 90 bis 95 % der Menschen nutzbar ist, deswegen nicht einführen, weil es von 5 bis 10 Prozent nicht genutzt werden kann? 

Ich bin auch der Meinung, dass die Vorteile digitaler Medien gegenüber physischen Inhalten nicht unnötig eingeschränkt werden sollten. Ich finde zugleich, dass die öffentlichen Bibliotheken mit der Onleihe ihren Nutzern eine Menge Vorteile bieten. Zum Beispiel: Die Inhalte sind dezentral nutzbar, also von überall aus - das ist zum Beispiel für gehandicapte Menschen eine wesentliche Erleichterung der Bibliotheksnutzung.

Bibliothekskunden können mit der Onleihe endlich auf einen Teil des Medienangebots der Bibliothek auch am Sonntag oder nach Schließung der Bibliothek zugreifen. Sie können bei manchen E-Books auch Teile herauskopieren oder ausdrucken, sodass auch eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist. Ich kann im Text Anmerkungen machen, ohne dass das (wie bei Büchern) für alle nachfolgenden Leser zum Ãrgernis wird. Auch kann ich Videos und Audios auf mobilen Endgeräten nutzen. 

Hinter der anfänglichen Ausrichtung des Onleihe-Systems auf Windows-Nutzer steckt keinesfalls eine Geringschätzung der Anhänger anderer Betriebssysteme. Wir haben nach DRM-Systemen gesucht, die einerseits eine möglichst hohe Verbreitung bei den Endnutzern haben, und andererseits einen ausreichend hohen Sicherheitsstandard haben, um auch die Interessen der Inhalte-Inhaber zu befriedigen. Wir haben uns darum jeweils für die jeweiligen Marktführer in diesem Marktsegment entschieden: Dies ist bei den E-Books das Adobe-System, bei Audio und Video das Microsoft-DRM, womit 95 Prozent der Menschen, die in Deutschland im Internet unterwegs sind, das Angebot nutzen können. Sicherlich hätten wir auch gerne das Apple-DRM benutzt, aber Apple gibt das DRM leider nicht frei. Und an der Möglichkeit einer Linux-Nutzung arbeiten wir, wie Ihnen gern die Stadtbibliothek München bestätigen wird.


Noch zur Nachhaltigkeit: Uns liegen die Inhalte in uncodierter Form vor. Sollten zukünftig andere DRM-Standards zum Einsatz kommen, könnten wir diese berücksichtigen. Und noch etwas anderes: Die ekz.bibliotheksservice GmbH, die die DiViBib GmbH mitgegründet hat, feiert gerade ihren 60sten Geburtstag - vielleicht ein Zeichen, dass auch wir hier in größeren Zeiträumen denken und den Bibliotheken ein langfristiges Angebot bereit stellen werden. Anders als wissenschaftliche Bibliotheken sind öffentliche Bibliotheken allerdings fast ausschließlich an aktuellen Inhalten interessiert - und weniger an digitaler Langzeitarchivierung... ;-)

Viele Grüße
Christian Hasiewicz</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian Hauschke,</p>
<p>erst einmal danke, dass Sie das Angebot einer Ausleihe digitaler Medien explizit sinnvoll finden. Aber was meinen Sie: Sollte man ein Angebot, das von 90 bis 95 % der Menschen nutzbar ist, deswegen nicht einführen, weil es von 5 bis 10 Prozent nicht genutzt werden kann? </p>
<p>Ich bin auch der Meinung, dass die Vorteile digitaler Medien gegenüber physischen Inhalten nicht unnötig eingeschränkt werden sollten. Ich finde zugleich, dass die öffentlichen Bibliotheken mit der Onleihe ihren Nutzern eine Menge Vorteile bieten. Zum Beispiel: Die Inhalte sind dezentral nutzbar, also von überall aus &#8211; das ist zum Beispiel für gehandicapte Menschen eine wesentliche Erleichterung der Bibliotheksnutzung.</p>
<p>Bibliothekskunden können mit der Onleihe endlich auf einen Teil des Medienangebots der Bibliothek auch am Sonntag oder nach Schließung der Bibliothek zugreifen. Sie können bei manchen E-Books auch Teile herauskopieren oder ausdrucken, sodass auch eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist. Ich kann im Text Anmerkungen machen, ohne dass das (wie bei Büchern) für alle nachfolgenden Leser zum Ãrgernis wird. Auch kann ich Videos und Audios auf mobilen Endgeräten nutzen. </p>
<p>Hinter der anfänglichen Ausrichtung des Onleihe-Systems auf Windows-Nutzer steckt keinesfalls eine Geringschätzung der Anhänger anderer Betriebssysteme. Wir haben nach DRM-Systemen gesucht, die einerseits eine möglichst hohe Verbreitung bei den Endnutzern haben, und andererseits einen ausreichend hohen Sicherheitsstandard haben, um auch die Interessen der Inhalte-Inhaber zu befriedigen. Wir haben uns darum jeweils für die jeweiligen Marktführer in diesem Marktsegment entschieden: Dies ist bei den E-Books das Adobe-System, bei Audio und Video das Microsoft-DRM, womit 95 Prozent der Menschen, die in Deutschland im Internet unterwegs sind, das Angebot nutzen können. Sicherlich hätten wir auch gerne das Apple-DRM benutzt, aber Apple gibt das DRM leider nicht frei. Und an der Möglichkeit einer Linux-Nutzung arbeiten wir, wie Ihnen gern die Stadtbibliothek München bestätigen wird.</p>
<p>Noch zur Nachhaltigkeit: Uns liegen die Inhalte in uncodierter Form vor. Sollten zukünftig andere DRM-Standards zum Einsatz kommen, könnten wir diese berücksichtigen. Und noch etwas anderes: Die ekz.bibliotheksservice GmbH, die die DiViBib GmbH mitgegründet hat, feiert gerade ihren 60sten Geburtstag &#8211; vielleicht ein Zeichen, dass auch wir hier in größeren Zeiträumen denken und den Bibliotheken ein langfristiges Angebot bereit stellen werden. Anders als wissenschaftliche Bibliotheken sind öffentliche Bibliotheken allerdings fast ausschließlich an aktuellen Inhalten interessiert &#8211; und weniger an digitaler Langzeitarchivierung&#8230; <img src='http://log.netbib.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Viele Grüße<br />
Christian Hasiewicz</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Christian Hasiewicz</title>
		<link>http://log.netbib.de/archives/2007/06/19/auch-koln-ist-mit-der-online-ausleihe-gestartet/comment-page-1/#comment-36164</link>
		<dc:creator>Christian Hasiewicz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2007 17:03:05 +0000</pubDate>
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		<description>@Axel Schaper:
Da mein biographischer Hintergrund im Netz offen nachzulesen ist und ich hier unter meinem realen Namen poste, ist der Neuigkeitswert Ihrer Aussage wohl eher begrenzt... ;-) Sie haben noch vergessen zu schreiben, dass ich vom Studium her Diplom-Bibliothekar bin. Und als solcher unterstreiche ich auch gern, dass ich DRM in bestimmten Kontexten notwendig finde: 
- Weil öffentlichen Bibliotheken die Integration digitaler Medien in ihren Ausleihbestand sonst nicht möglich wäre und weite Teile der Öffentlichkeit von Informationen ausgeschlossen wären (blieben)
- Weil Verlage und andere Inhalteanbieter sonst auf digitale Vermittlung ihrer Inhalte verzichten müssten, aus (berechtigter) Angst, all ihre Inhalte in illegalen Tauschbörsen wiederzufinden
-  Ach ja, und an die Autoren denke ich natürlich auch, die ebenfalls ein Recht auf Vergütung haben, was bis zum eventuellen Vorhandensein anderer Lizenzmodelle eine Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Mediennutzung verlangt.  

Gruß
Christian Hasiewicz</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Axel Schaper:<br />
Da mein biographischer Hintergrund im Netz offen nachzulesen ist und ich hier unter meinem realen Namen poste, ist der Neuigkeitswert Ihrer Aussage wohl eher begrenzt&#8230; <img src='http://log.netbib.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  Sie haben noch vergessen zu schreiben, dass ich vom Studium her Diplom-Bibliothekar bin. Und als solcher unterstreiche ich auch gern, dass ich DRM in bestimmten Kontexten notwendig finde:<br />
- Weil öffentlichen Bibliotheken die Integration digitaler Medien in ihren Ausleihbestand sonst nicht möglich wäre und weite Teile der Öffentlichkeit von Informationen ausgeschlossen wären (blieben)<br />
- Weil Verlage und andere Inhalteanbieter sonst auf digitale Vermittlung ihrer Inhalte verzichten müssten, aus (berechtigter) Angst, all ihre Inhalte in illegalen Tauschbörsen wiederzufinden<br />
-  Ach ja, und an die Autoren denke ich natürlich auch, die ebenfalls ein Recht auf Vergütung haben, was bis zum eventuellen Vorhandensein anderer Lizenzmodelle eine Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Mediennutzung verlangt.  </p>
<p>Gruß<br />
Christian Hasiewicz</p>
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