Das auf 123recht.net besprochene Problem(chen) haben wir auch ab und an:
eine Universitätsbibliothek bietet seit geraumer Zeit ihren Nutzern den Service Email-Erinnerung vor Ende der Leihfrist an.
Dieser Service fällt aufgrund technischer Probleme plötzlich aus; die UB gibt dies jedoch nicht öffentlich bekannt (z.B. auf ihrer Website oder per Email).
Bei uns fällt der Service eigentlich nie aus, aber die Postfächer der Nutzer sind sehr oft nicht erreichbar (web.de hat z.B. nur sehr wenig Speicherplatz), was dann ab und an auch zu Diskussionen führen kann. Es hilft eigentlich immer, auf die “Spielregeln” aufmerksam zu machen, wie sie auch im o.g. Beitrag genannt werden:
Diese Erinnerungsmails sind ein freiwilliger und unverbindlicher Zusatzservice, aus dem man keine Recht ableiten kann. Auf gut Deutsch: Du musst zahlen.
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