Dass die Onleihe nach wie vor – trotz aller Bemühungen – keinen barrierefreien Zugang zu den Inhalten für alle (und nicht nur für Nutzer bestimmter Betriebssysteme und Software) bietet, kann nicht bestritten werden. So gelang es mir nicht, eine Mediendatei auf meinem etwas älteren Notebook zu nutzen, da sich dort der Windows Mediaplayer 11 nicht installieren lieÃ?. Die Angebote z.B. der nordrhein-westfälischen Bibliotheken, die Anbieter und nicht etwa Vermittler sind, haben sich aber an die gesetzlichen Vorgaben für Barrierefreiheit zwingend zu halten (vor allem an die Verordnung von 2004, die auch für die Gemeinden gilt). VerstöÃ?e gegen die Barrierefreiheit könnten auch von Mitbewerbern abgemahnt werden, da der Verzicht auf gesetzestreues Verhalten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft.
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