Seit heute ist die Verordnung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren in Kraft (Vorsicht – PDF-Direktlink!), die – eigentlich – für alles gilt was im Netz so publiziert wird:
Der Verordnung zufolge müssen nicht nur Bücher, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse und physischen Medien, sondern auch alle, nicht als â??lediglich privaten Zwecken dienende Websitesâ? (was das ist, lässt der Gesetzgeber ähnlich wie beim Telemediengesetz wieder einmal auÃ?en vor) an die Nationalbibliothek geliefert werden. Vornehmlich als PDF.
Andernfalls kann nach einem Ordnungswidrigkeitsverfahren auch eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro verhangen werden.
So das Medienrauschen-Blog. Peter Schink, der als Journalist für “Welt Online” arbeitet hat dann mal konkret nachgefragt. Das Zitat steht wohl für sich:
Bislang interessieren die Nationalbibliothek nur eBooks. Auch wenn in der Verordnung ausdrücklich die kommerziell betriebenen Ablieferung von Websites vorgeschrieben wird, sei man technisch noch nicht in der Lage, diese entgegenzunehmen, erklärt mir die freundliche Dame am anderen Ende der Leitung. Es gebe da auch noch keinen Plan.
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24.10.2008 um 01:25 Uhr
Typisch Deutschland erst ein Verordnung erlassen und dann danach den Plan machen.
24.10.2008 um 08:13 Uhr
Die Verordnung ist sehr von toten Bäumen geprägt. Wundert aber ja auch nicht…
Dass man für übliche “Netzpublikationen” keine technische Lösung hat, wundert auch nicht. Dazu müsste man erst mal verstehen, was denn Netzpublikationen tatsächlich sind (nicht mittels abstrakter Definition, sondern, indem man sich mit ihren konkreten Ausprägungen beschäftigt) und wie sie “funktionieren”. Das sind in freier Wildbahn halt selten abgeschlossene Einheiten mit klaren Verantwortlichkeiten, die sich in eine Archivdatei packen lassen… Wie will man einen aktuellen Atlas wie Google Maps archivieren?!? Stark vernetzte Blogs?!? Wikipedia?!? Selbst wenn man ein gutes Modell hat, wie die “funktionieren”, bleibt es eine (ggf. unlösbare) technische Herausforderung sowas zu archivieren.
Andererseits ist es sinnvoll, dass man das Thema angeht. Und dass man sich erstmal auf “Papier im Web” konzentriert (statische Angebote, ich vermute, man hat vor allem elektronische Zeitschriften und eben “elektronische Bücher” im Blick, die vorwiegend als recht statische Angebote (im Idealfall wohl PDF/A…) von klar greifbaren organisatorischen Einheiten (Verlage…) daherkommen), kann man angesichts der Herausforderungen beim Archivieren des “echten Netzes” eigentlich auch niemandem zum Vorwurf machen.
24.10.2008 um 09:02 Uhr
Spiegel Online schreibt “Bizarre Verordnung” und “Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren”. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586036,00.html
28.10.2008 um 11:57 Uhr
Bei dieser Regelung habe ich irgendwie den Eindruck, als ob da jemand von den Initiatorinnen/Initiatoren (wer auch immer) ziemlich naiv oder dämlich gewesen sein muss.
Ich betreue nebenzu eine kleine Website und mache mir nun als staatstreuer Mensch natürlich Gedanken, wie ich das nun richtig machen soll. Und das Problem betrifft in gleicher Weise einige tausend Menschen in D.
Die einfachste Lösung wäre es für mich nun, einen Webseiten-Abzug als HTML-Code (und dieser ist nach meiner Einschätzung weit entfernt davon, “sauber” zu sein) als Anhang einer E-Mail “gezippt” an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden. Ob die damit allerdings glücklich werden?
Und dann noch die Frage, ob ich meine HTML-Sünden auf Dauer konserviert sehen möchte.
Ach ja, das Update-Problem. Wenn ich nun ein Komma ändere, müsste die E-Mail natürlich noch einmal nach Frankfurt bzw Leipzig, oder?
Ich denke, ich kaufe (trotz Krise) jetzt schon einmal Aktien von Unternehmen, die Speichermedien und -systeme herstellen. Ich sehe da auf Dauer einen gewissen Bedarf…