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European Network for Copyright in Support of Education and Science (ENCES)

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Ein langer Name für ein notwendiges Ziel. Damit in Europa nicht in den einzelnen Staaten getrennt sondern gemeinsam länderübergreifend die Interessen der Wissenschaft und Zivilgesellschaft an der Nutzung von Information vertreten werden können, wurde diese Vereinigung gegründet. Ein ausführlicher Bericht ist auf heise.de zu finden.

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Autor: OS

Stephan Orti von Havranek (Jahrgang 1958) ist im Bundeskartellamt beschäftigt. Als wiss. Dokumentar sieht er gelegentlich die Dinge anders ein Bibliothekar. Er versucht u. a. spanische Informationsquellen auszuwerten.

7 Kommentare

  1. Es wäre schön, wenn die in Europa weitgehend herrschende Einstellung zum Urheberrecht auch in Deutschland Fuß fassen würde. Dann wären die meisten absurden Regelungen aus dem 2. Korb und die neosozialistischen Forderungen von Kuhlen und Hilty auf einen Schlag vom Tisch. Öber die Irren in Deutschland schüttelt man in Brüssel nur den Kopf. Insofern wäre eine Angleichung extrem wünschenswert.
    Ich vermute nur, dass das Urheberrechtsbündnis vielmehr vorhat, am deutschen Wesen auch den Rest Europas verwesen zu lassen. Zumindest für einige amüsante Pressemeldungen wird die neue “Internationale der Urheberrechts Sozialisten” allemal gut sein.

  2. Beiträge, die verdiente Wissenschaftler diffamieren und als Irre bezeichnen, sind hier unerwünscht. Ich wäre dankbar, wenn der Administrator des Weblogs eingreifen würde. In der Sache sind die Vorwürfe absurd.

  3. hihi, hilty als “neosozialistisch” zu bezeichnen, ist in der tat etwas bizarr… ;-)

  4. @kg: Ich würde den Kommentar nicht zu ernst nehmen. Jeder, der schon mal Ulmersche Kommentare gelesen hat, weiß, wie er sie einzuordnen hat. Für unerfahrene Ulmer-Exegeten empfehle ich die Kommentare hier und hier als Einstieg.

  5. Ein sehr schöner Kommentar, CH. Man muss sich mit Inhalten nicht auseinandersetzen, wenn man sie unter Ideologieverdacht setzt.
    Danke übrigens, dass SIe mich noch mal auf den kleinen Dialog zur Indexierung hingewiesen haben. Das liest sich im Spiegel des Google-Settlements ganz neu. Da hat Google zum Thema Fair use, Opt out und zur Rechtmäßigkeit der Indexierung erheblich zurückgesteckt.

    Öbrigens habe ich ja nicht Herrn Hilty als neosozialistisch bezeichnet, sondern seine Forderung. Wenn man den Staat auffordert, dass er mit Gesetzen das Eigentum einschränken soll, dass er in Märkte eingreifen soll, kommerzielle Modelle beschränken soll, preisregulierend wirken sowie die Leistungen von Privatpersonen per Gesetz enteignen und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen soll, dann ist das schon ein bisschen sozialistisch. Natürlich passt zu diesem Schema, dass man Gegenmeinungen unter Ideologievorbehalt stellt und ihre Löschung fordert.

    Tröstlich ist, dass die Mehrheit die Änderungen des Urheberrechts gar nicht aus ideologischen Gründen betreibt (wie etwa Herr Kuhlen oder Herr Hilty) sondern es das schnöde Geld ist: Weil die Bibliotheksetats von Jahr zu Jahr jämmerlicher werden und den Anforderungen in keinster Weise entsprechen sucht man nach Auswegen billiger an die Dinge zu kommen. Das ist zum Heulen. Und jetzt kommen Sie natürlich wieder mit den fünf internationalen Wissenschaftskonzernen, die eine wirklich erschreckende Preispolitik betreiben. Aber ist eine Enteignung sämtlicher kreativ schaffenden notwendig, bloß weil fünf Verlage sich schändlich verhalten? Bestellen SIe doch einfach deren Werke ab und lassen Sie nicht alle 5000 deutschen Verlage für die Fehler der fünf und Ihre Abhängigkeit von denen büßen!

    Eine Geschichte noch: kürzlich bekam ich den Brief eines Leiters einer Fachhochschule. Man habe große Summen in eine wunderschöne neue Bibliothek investiert und jetzt ein neues Gebäude und eine hervorragende Infrastruktur. Aber man habe kein Geld mehr für Bücher. Deshalb bittet er uns um kostenlose Bücherspenden. Eine ganz normale Geschichte aus dem Alltag eines Verlegers.

  6. 1. Schön, dass Ihnen mein Kommentar gefällt.

    2. Ihre Behauptung, Hilty befürworte eine “Enteignung von Privatpersonen” liest sich sehr amüsant, entbehrt aber jeder Tatsache. Eine Erweiterung der Schutzfristen von 50 auf 95 Jahre (und darum geht es hier) ergibt keinen Sinn, wenn sie nicht z.B. auf die Lebenszeit des Urhebers begrenzt wird. Wer würde denn da enteignet? Die Erben?

    3. Wie Sie jetzt auf Bibliotheksetats und mangelhaft wirtschaftende Fachhochschulen kommen, erschließt sich mir leider nicht.

  7. Ich gebe zu, dass ich den Fehler gemacht habe anzunehmen, dass Herr Hilty die initiative von ENCES unterstützt. Mein Fehler. Danke für den Hinweis. Ich bin froh zu hören, dass er und sein Institut nicht die Einschränkung der Rechte von Autoren fordern, dass sie nicht nach Wegen suchen, Inhalte gegen den Willen der Autoren frei verfügbar zu machen und das womöglich noch gar nicht inhaltlich begründen sondern schlicht mit Budgetproblemen. Ich bin sehr erleichtert!

    Vielleicht können SIe mir aber bei der Gelegenheit auch noch erklären, was dann diese Passage aus dem Jahresbericht des MPI von Herrn Hilty bedeutet:

    “So bestehen in den Naturwissenschaften zuweilen einzig noch technisch (und durch die neue Urheberrechtslage folglich auch rechtlich) zugangsgeschützte sogenannte e-Journals, was in Kombination mit der üblichen Praxis der weltweit agierenden Wissenschaftsverlage, Veröffentlichungen nur unter der Bedingung exklusiver Rechteeinräumung vorzunehmen, zu einer verheerenden Kostenentwicklung geführt hat. Diese veränderten Rahmenbedingungen und die Frage nach notwendigen rechtlichen Eingriffen beschäftigten das Institut in hohem Maße, zumal große Forschungsorganisationen wie die MPG davon unmittelbar betroffen sind; namentlich im Zusammenhang mit dem Zweiten Korb (siehe vorne I.4.) wendet das Institut (Hilty) wesentliche Zeit für interne Gespräche, Beratungen von Parteien sowie von Bundesbehörden auf.”

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