Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) – und wohl ebenso die Würrttembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) – müssen auf Weisung des Wissenschaftsministeriums Gebühren erheben.
Eigentlich waren Landesbibliotheken als Ausfallgarantie gedacht, zur Versorgung wissenschaftlich Arbeitender, die vor Ort nicht zu ihrer Literatur kommen. Diese Ausfallgarantie bekommt man in Baden-Württemberg in Zukunft nur noch gegen Eigenbeteiligung. Die ka-news berichten sowohl über die Maßnahme als auch über die Reaktionen von Politikern in Karlsruhe.
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