Nach Paragraph 52b UrhG hat die UB Würzburg Lehrbücher digitalisiert und zugänglich gemacht, zunächst im ganzen Uninetz. Obwohl die UB die Nutzung dann auf Abmahnung des Börsenvereins hin eingeschränkt hat, will der Börsenverein jetzt einen Musterprozess einleiten, in dem diese Praxis überprüft werden soll. Mit Hilfe eines weiteren Prozesses soll auch § 52a UrhG und die Praxis von Schulen und Hochschulen überprüft werden, Teile von Lehrbüchern zu digitalisieren und campusweit teilweise verfügbar zu machen. [via gulli.de]
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4.3.2009 um 13:11 Uhr
Ich fasse es einfach nicht: Da hat man über das Urheberrecht gerungen und gestritten, hat es dann so lobbyfreundlich gemacht wie möglich – und der Börsenverein beschwert sich, weil man bestehendes Recht und Gesetz anwendet?
Unabhängig mal von der kritischen Nachfrage warum Forschungsliteratur eigentlich a) so teuer ist wie sie ist und b) ob man nicht gefälligst an den Unis mal über Open-Access oder Creativ-Commons nachdenken sollte. (Meiner Meinung nach sollte man das tun, diese Forderung des Börsenvereins schreit geradezu nach konzentrierten Maßnahmen in diesem Bereich…)