Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,
bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird.
Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F).
Ihre WLB
[aus dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek] Leider wird sie nach dem 09. Mai nicht mehr “meine” WLB sein. ![]()
Spannend finde ich, dass die Benutzungsgebühr noch nicht einmal die Nutzung aller elektronischen Angebote, die von der WLB lizensiert sind, beinhaltet, heißt es doch in §2, 1:
Mit der Entrichtung der Gebühr ist die Nutzung der elektronischen Angebote und die Ausleihe von Medien abgegolten. Bei den elektronischen Angeboten kann es aufgrund von Lizenzverträgen oder telekommunikationsrechtlichen Gründen Einschränkungen geben.
Zahlen müssen und dann doch keinen vollgültigen Zugriff auf die Dienstleistungen zu haben, das ist herb.
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23.4.2009 um 16:26 Uhr
Sich einerseits als Staat (Pflichtexemplare!) aufzuführen, andererseits als Wirtschaftsunternehmen (30 Euro sind nun wirklich kein Pappenstiel), das ist derart mies, das meine wenigen verbliebenen Sympathien für diesen Schnarchladen inzwischen völlig verschwunden sind. Dass die Bibliothekare für dieses Debakel (im Gegensatz zur komplett verschlafenen Digitalisierung) ausnahmsweise mal nicht direkt verantwortlich sind, ist keine wirkliche Entschuldigung, denn eine politische Entscheidung kann man ja wohl durchaus aus der Institution heraus beeinflussen oder wenigstens ein paar lautstarke Versuche dazu unternehmen.
24.4.2009 um 13:05 Uhr
30 Euro! Meine Güte. Wie war das nochmal? Bibliotheken werden doch aus Steuermitteln finanziert. Und dann solche Gebühren verlangen? Mir fehlen die Worte….
24.4.2009 um 14:34 Uhr
Es lebe die Google-Buchsuche und Open Access. Je mehr der Zugang zu Bibliotheken beschränkt wird, desto wichtiger werden Alternativen zur traditionellen Literaturversorgung. Und die Bibliotheken müssen aufpassen, dass sie sich nicht selbst ins Aus manövrieren (oder von der Politik dorthin steuern lassen). Meines Erachtens gilt das besonders für solche Bibliotheken, die keine überwiegend institutionell rekrutierte Nutzerschaft haben, gleichzeitig aber aufgrund ihres Bestandes nicht so überragende Bedeutung haben, dass die Nutzer die Gebühr klaglos schlucken. Das sind vor allem die Regionalbibliotheken.
Aber da die Bibliotheken zunehmend von “Kunden” sprechen, ist es konsequent, für die Dienstleistung auch zu kassieren.
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