Die Ärzte-Zeitung meldet, dass das Bundesgesetzblatt kostenfrei im online-Zugriff verfügbar sei. Soeben getestet: Es scheint zu funktionieren. Über den sogenannten Bürgerzugang hat man Zugriff auf die Ausgaben ab 1949.
Drucken und Speichern der PDF-Dokumente funktioniert bei mir. Eine Suchfunktion gibt es auch, die Ergebnisse können ebenfalls geöffnet werden.
Fein.
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13.5.2009 um 10:24 Uhr
Komisch. Bei mir funktioniert der Ausdruck nicht (win XP, Acrobat Reader 8).
13.5.2009 um 10:47 Uhr
Der Druck ist unterdrückt im AReader und normal im Browser.
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14.5.2009 um 08:53 Uhr
Auch bei mir funktioniert der Ausdruck von Nr. 52/2006 (willkürliches Beispiel) nicht. Liegt es daran, daß ich es aus einem Campusnetz versucht habe?
14.5.2009 um 10:47 Uhr
Zur Info:
Die Druckfunktion ist beim Bürgerzugang nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine NUR-LESE-VERSION.
(Antwort des Bundesanzeigers auf meine Anfrage).
mfg
14.5.2009 um 19:10 Uhr
Ja und genau das ist Copyfraud, denn die Inhalte sind gemeinfreie amtliche Werke. Bürgerinnen und Bürger haben aber die Möglichkeit, sich darüber hinwegzusetzen:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Bundesgesetzblatt_B.C3.BCrgerzugang.2C_zur.C3.BCck_bis_1949