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Auf Strafprozess wird Kündigungsschutzprozess folgen

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Der Generalanzeiger meldet, dass der Rechtsstreit um den ehemaligen Leiter der Johannes-a-Lasco-Bibliothek weitergeht. Wenn das neuerliche Urteil rechtskräftig wird, ist er wegen Untreue vorbestraft und es wird darauf die arbeitsrechtliche Seite verhandelt.

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