Im Hamburger Senat wurden die rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche Identität der Mitglieder der Hochschulen beschlossen:
Die Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek werden schrittweise eine einheitliche, institutionsübergreifende Identitätsverwaltung – ein sogenanntes “Identity Management” – für die verschiedenen von ihnen betriebenen IT-Verfahren einrichten.
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