Doch die Freiheit des Wortes hat mächtige Feinde. Diese hüllen ihre Leiber in schwarze Roben, tragen zwar keine seltsamen Hüte, dafür jedoch seltsame Frisuren. Sie haben sich in robusten Gebäuden rund um den Hamburger Sievekingplatz verschanzt, von wo aus sie den gesamten Kontinent mit ihren Sprüchen tyrannisieren.
Das die Richter dort so viel zu tun haben, liegt an der Praxis des fliegenden Gerichtsstandes (Fehlentwicklung im Presserecht“, TP), bei der die Klagenden sich ein Gericht ihrer Wahl aussuchen dürfen.
Das die Hamburger nicht immer mit ihren teilweise merkwürdigen Urteilen durchkommen, beschreibt der o.g. Artikel und auch die taz berichtet jüngst über einen weiteren Fall, bei dem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe es anders sieht… Danke an Rainer für den Hinweis!
Es gibt sicher einige, die es nicht gleich begreifen: Der Spot “Rette Deine Freiheit” ist nicht von der CDU und regt (deswegen?) zum Nachdenken über die derzeitigen Zensurbemühungen an:
Die CDU, die ja u.a. mit dem Slogan “Wir haben die Kraft” unterwegs ist, kann man übrigens nicht unter der Webadresse http://wir-haben-die-kraft.de erreichen, dort gibt es aber auch sehr interessante Informationen
Wenn man sich das grob fahrlässige Gerede (insbesondere) der PolitikerInnen zum Thema Internet anhört, bekommt man eher den Eindruck, dass der Bundestag ein recht hirnfreier Raum ist (s.a. TP: Websperren: Internetpolitik von Gestern). Wer mal am eigenen Leib erfahren möchte, wie frei von “Recht” das Internet ist, sollte einfach ausprobieren, was im heise-Forum vorgeschlagen wird….Ein paar Beispiel aus dem täglichen Leben finden sich auch bei Rechtsanwalt Udo Vetter…
Es wird immer absonderlicher, was sich die gute Frau von der Leyen da ausdenkt und wie sie sich aktuell zum Thema Internetsperren äussert. Kay Heiligenhaus schrieb kürzlich in der Inetbib-Liste einen Beitrag zum Thema. Er ist der natürlich nicht der einzige, der sich Sorgen macht.
Udo Vetter beglückte seine LeserInnen unlängst mit einer Lesempfehlung, die eine Aussicht auf das, was uns schon bald erwarten kann, eindrucksvoll demonstrierte und handelte sich dadurch eine Menge erschreckter Reaktionen ein. Wir hatten auf einen Schreck beim Surfen auch schon hingewiesen.
Allerdings hat Udo Vetter auch seine Gedanken aus Anwaltssicht zum Thema aufgeschrieben (Die Meinungsfreiheit als Sondermüll) und hat damit offensichtlich einen Nerv getroffen, wie die inzwischen 460 Kommentare zum Beitrag belegen.
Das entfernt sich weit vom eigentlichen Sinn und Zweck des Grundrechts auf Menschenwürde. Wie absurd das Ganze ist, zeigt sich an von der Leyens Aussage, die Bewahrung der Menschenwürde begrenze Demokratie und Meinungsfreiheit auf das “richtige Maß”. So werden aus rechtsstaatlichen Grundelementen, die sich bedingen und ergänzen, Gegensätze.
Die böse Absicht darf mittlerweile unterstellt werden.
Und dann sind da noch solche Texte eines Politikers zu lesen, den Stefan Niggemeier trefflich als Spitzenkandidat einer Splitterpartei charakterisierte, allerdings haben ja die Grünen ähnliche Spezialisten.
„Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.”
Ennomane hat eine FAQ zusammengestellt Kinderporno-Sperren: Warum es sehr wohl um Zensur geht, die leicht verständlich darüber informiert, warum es bei diesem unsäglichen Gesetz nicht darum geht, den Zugang zu kinderpornographischen Seiten zu verhindern.
Das die PolitikerInnen, die über das Gesetz abgestimmt haben, offensichtlich selber nicht genau wissen, was sie tun (oder es ihnen egal ist), kann man zur Zeit allerorts nachlesen. Udo Vetter und KommentatorInnen beschäftigen sich im Beitrag Lobotomierte Volltrottel mit der Antwort der MdB Elke Fenner an Carsten Dobschat.
Was von dem Gelabere der PolitikerInnen zu halten ist, kann man auch ganz gut bei den Themen Verschärfung des Waffenrechts und “Killerspiele” nachvollziehen. Weil man beschlagnahmte Waffen ja noch zu Geld machen kann, verkaufen einige Bundesländer diese an Waffenhändler, anstatt sie zu zu vernichten… Mehr dazu bei der Tagesschau.
U.a. auch für die weitest gehend merkbefreiten PolitikerInnen (Jörg Kantel schreibt vom “fleichgewordenen Blondinenwitz”) wäre es sicher hilfreich, sich dieses kurze Video von Florian Spitzohr einmal anzuschauen. Er beschreibt recht anschaulich – unterstützt von Legofiguren – wie DNS-Sperren funktionieren und warum sie als Mittel gegen Kinderpornographie sinnlos sind.
Ralf Stockmann hat einen informativen Aufruf gegen die Zensurversuch der Bundesregierung in seinem Blog, dem ich mich vollinhaltlich anschliesse. Alle, die nur ein ganz klein wenig vom Netz verstehen, wissen, dass das Ganze nur eine populistische und unwirksame Massnahme (ähnlich wie die Abwrackprämie) für die Wahl ist. Hier noch mal der Link zur beeindruckenden Ahnungslosigkeit unserer PolitikerInnen (2 Jahre alt, es hat sich aber wohl kaum etwas geändert), Ralf schreibt:
Worauf ich allergisch reagiere ist politischer Eiertanz um klare Aussagen herum. Exemplarisch sei hier von der Leyen genannt die binnen 5 Minuten ausführt “Speicherung der Benutzerdaten findet nicht statt” und dann “wiederkehrende Besucher die es versuchen machen sich strafbar und werden verfolgt”. Wie IN ALLER WELT will ich wiederkehrende Besucher identifizieren wenn ich die Besucherdaten nicht speichere?
Die Petition muss man beim Deutschen Bundestag hier unterzeichnen, allerdings muss man sich vorher registrieren, was aber auch recht schnell geht.
Falls das Gesetz so durchgeht, sollte man in Zukunft darauf gefasst sein, den einen ader anderen Schreck beim Surfen zu bekommen…
Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) – und wohl ebenso die Würrttembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) – müssen auf Weisung des Wissenschaftsministeriums Gebühren erheben.
Das klingt ja sehr interessant, schönen Dank an Tanja H. für den Hinweis!
Opfern eine Stimme geben – Krimilesung und rechtsmedizinische Hintergründe mit Siegfried Lindhorst, Leiter der Mordkommission Itzehoe und Krimiautor, sowie Dr. Christian Braun, Rechtsmediziner am UKE
Dienstag, 10. Februar 19 Uhr im Vortragsraum der Stabi
Die Lesung in der Reihe “Die Blaue Stunde” findet zugunsten des Fördervereins der Bibliothek des Ärztlichen Vereins statt:
Hauptkommissar Siegfried Lindhorst, langjähriger Leiter der Mordkommission Itzehoe, liest aus seinen Kriminalromanen, z.B. “Der Feuerteufel von Evenfleth” und “…und nichts bleibt, wie es einmal war”. Immer mit lokalem Bezug beschäftigt er sich darin mit den Hintergründen von Verbrechen, der Frage, warum ein Mensch zum Täter wird. Der Rechtsmediziner Dr. Christian Braun wird die medizinischen Hintergründe beleuchten.
In den letzten Monaten sind hier immer wieder Fragen zu den Themen “Haftung der Bibliotheken für Rechtsverletzungen im Internet” und “Verpflichtung der Bibliotheken bzw. ihrer Träger zur Vorratsdatenspeicherung” aufgetaucht. Zur Orientierung hat die DBV-Rechtskommission eine Handreichung verfasst. Aufgrund der unsicheren Rechtslage bietet sie allerdings (noch) keine endgültigen Lösungen an. [Vorsicht - PDF-Direktlink]
Nicht nur Rechtsanwälte schreiben Weblogs (sogennannte Blawgs), jetzt habe ich auch erstmals einen Richter entdeckt, der ein Weblog betreibt. Es trägt den schönen Titel Im Namen des Volkers. Noch ganz frisch, aber schon von Anwälten gut besucht, wie man an den Kommentaren der Beiträge ersehen kann
Ein Artikel in der Berliner Morgenpost berichtet über Geschichte, Architektur und Bestand der Bibliothek unter dem Titel Literatur – Alles was Recht ist
Rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr ist die Bibliothek für Richter und Staatsanwälte begehbar. Für andere Juristen gelten SchlieÃ?zeiten. Normalsterbliche haben nur Zutritt, wenn sie eine Schrift benötigen, die es in keiner anderen Berliner Bibliothek gibt.
Primär für amerikanische Verhältnisse geeignet ist der Copyright Slider des ALA Copyright Advisory Network, das natürlich auch über ein Weblog verfügt. Vielleicht findet sich ja jemand, der dieses recht praktische Werkzeug an die deutschen Verhältnisse anpasst? Schönen Dank an Joachim Eberhardt für den Hinweis!
13,5 Millionen â?¬ möchte die Stiftung Weimarer Klassik von der Versicherung AXA für den Brandschaden an der Anna Amalia Bibliothek bekommen, 750.000 â?¬ hat die Versicherung bis jetzt gezahlt. Sie meint, die Bücher seien nicht versichert gewesen, lediglich die Kunst- und Sammlungsgegenstände fielen in den Versicherungsschutz. Jetzt sucht man laut ddp nach einem Vergleich.
Die Präsentationen der Referenten zur FAZIT-Fachtagung “Open Content – Open Access” am 9. Juni 2008 in Baden Württemberg sind online, u.a. auch der Beitrag von Prof. R. Kuhlen mit dem Titel “Rechte an elektronischen Publikationen. Wer oder was reguliert die Informationsmärkte?”. Schönen Dank an Joachim Eberhardt für den Hinweis!
Natürlich ist es recht praktisch, wenn man in seinem Bibliothekskonto ersehen kann, welche Titel man in der Vergangenheit schon mal ausgeliehen hatte, aber aus Gründen des Datenschutzes ist diese Funktion wohl in den meisten (?) deutschen Bibliothekssystemen nicht vorhanden bzw. abgeschaltet. Bei uns zumindest ist das so. Das “Tracking” der Ausleihen kann man ja z.B. auch in citavi, Librarything oder beliebigen anderen Literaturverwaltungssystem für sich selbst erledigen. Bei LibraryThing kann man seinen Katalog übrigens in einer für das Handy optimierten Suche abfragen, das sieht dann so aus, ein Beispiel für meine Entleihungen aus der TUB-HH (Sigel 830) ist links zu sehen. BTW: Auch dieses Weblog ist für die Abfrage per Handy optimiert, es wird automatisch erkannt, wenn man mit einem mobilen Gerät auf netbib zugreift, dann wird eine sehr abgespeckte aber les- und navigierbare Version dargestellt.
Aber nun zum Thema Datenschutz: Haftgrund beschreibt in einem Beitrag seine Ã?berlegungen zur Abschaffung der Ausleihgeschichte (Entlehnhistory) in den Wiener Büchereien.
Falls man zufällig Chief Executive Officer eines folksonomy-based Web2.0-Startups im Betastadium ist, hat man mit Abmahnr – Einfach abmahnen per Internet recht einfach die Möglichkeit, sich gegen böse Weblogschreiber u.a. zu Wehr zu setzen….
Dirk Pieper berichtet, wie beherzt man sich an der Uni Bielefeld für die Nutzungsrechte-Ã?bertragung engagiert, und dies einen kleinen Open-Access-Publishing-Tsunami ausgelöst hat:
Auf Initiative der UB und unter Beteiligung der entsprechenden Uni-Gremien hat unser Prorektor für Forschung und Lehre alle Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 15.11.2007 per Brief gebeten (der Text auf der UB-WWW-Seite ist eine gekürzte Fassung), der UB das einfache oder ausschlieÃ?liche Recht für die elektronische Nutzung der vor 1995 erschienenen Publikationen zu übertragen. Der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müsse.
Huch – Ausgabe 50 am 24.12.! Gratulationen bitte bis zum 21.12. an die Mailadresse, gerne auch als Audiodatei…
(Und wo ist eigentlich die bibliothekarische Weihnachtsgeschichte für dieses Jahr? )
Auch künftig sei es unter diesen Voraussetzungen für Verlage unmöglich, diejenigen unmittelbar zivilrechtlich zu belangen, die ein Hörbuch oder ein eingescanntes Buch als Datei illegal in eine der so genannten Tauschbörsen ins Internet stellen. Gegen ihren Willen müssten die Verlage deshalb weiterhin strafrechtlich vorgehen.
Natürlich respektierten die Verlage den Datenschutz, aber kaum häufen sich Daten an einem Ort wachsen die Begehrlichkeiten. Das Börsenblatt informiert warum die Verlage sich beim TKÃ?-Gesetz irgendwie nackt fühlen – die Kommentatoren dort rücken das Ganze dann ein wenig zurecht. Zu Recht übrigens.
Wobei ich mich gerade frage wie man Tauschbörsen auch noch anders nennen kann…
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