Auf Strafprozess wird Kündigungsschutzprozess folgen
11. November 2009
Der Generalanzeiger meldet, dass der Rechtsstreit um den ehemaligen Leiter der Johannes-a-Lasco-Bibliothek weitergeht. Wenn das neuerliche Urteil rechtskräftig wird, ist er wegen Untreue vorbestraft und es wird darauf die arbeitsrechtliche Seite verhandelt.

Neue Kommentare