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11.11.2009
von jplie
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Auf Strafprozess wird Kündigungsschutzprozess folgen

Der Generalanzeiger meldet, dass der Rechtsstreit um den ehemaligen Leiter der Johannes-a-Lasco-Bibliothek weitergeht. Wenn das neuerliche Urteil rechtskräftig wird, ist er wegen Untreue vorbestraft und es wird darauf die arbeitsrechtliche Seite verhandelt.